Hauptbereich
Nutzung des Grundstücks
Hinweis: Nicht jedes Grundstück können Sie auf jede Art nutzen. Sie müssen Nutzungsbeschränkungen wie zum Beispiel durch das Baurecht und das Wasser- und Bodenrecht beachten.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten müssen Sie die Schutzvorschriften beachten. Ergänzend müssen Sie auch in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten, die nur bei einem Extremhochwasser überflutungsgefährdet sind, die seit 5. Januar 2018 geltenden Bestimmungen beachten.
Bei Schadstoffen in den Böden können weitere Maßnahmen erforderlich sein.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 30.10.2017 freigegeben.
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Rathausstraße 13
74427 Fichtenberg
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