Fichtenberg (Druckversion)

Handwerkskammer informiert über Rechten und Pflichten

Neues Datenschutzrecht - was ist zu tun?

Ende Mai 2018 treten die Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen bei den Betrieben die Voraussetzungen geschaffen sein, die geänderten Rechte und Pflichten einzuhalten.

Am 10. April, 15 Uhr, findet im Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer ein Vortrag über die Neuregelungen der Datenschutz-Grundverordnung und des neuen Datenschutzrechtes statt.

Viele Datenschutzpannen beruhen auf Fehlern im Kunden- und Lieferantenverkehr, falsche E-Mails, verlorene Sticks oder Geräte. Wer sich dazu nicht rechtzeitig schult, zahlt unter Umständen hohe Strafen. Die Behörden haben schon jetzt rigoroses Vorgehen angekündigt.

Bei dieser Veranstaltung im Rahmen des Kompetenzforums Unternehmensführung werden wichtige Neuerungen aufgezeigt wie zum Beispiel der Umgang und die verpflichtenden Meldungen an Behörden, die Beweislastumkehr, Regeln zur Datenschutzerklärung (insbesondere beim Internetauftritt und bei den Sozialen Medien), Einwilligungserklärung, Betroffenenrechte, Auftragsdatenverarbeitung, Risikoabschätzung, Vorgehen bei Datenpannen, Bestellung Datenbeauftragter, etc.

Vermittelt wird, was genau auf die Unternehmen zukommt und wie Betriebe künftig kostenbewusst ihre Informations- und Dokumentationspflichten in der Praxis korrekt erfüllen können.

Die Teilnahme ist kostenlos.

 

Informationen und Anmeldung 

Martin Goedeckemeyer, Beauftragter für Innovation und Technologie der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, Telefon  07131 791-2706, E-Mail: info@btz-heilbronn.de

 

Weitere Pressemeldungen gibt es hier:

www.hwk-heilbronn.de/presse

 

 

 

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