Fichtenberg (Druckversion)

Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Sonnenrain, 2. Änderung"

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung "Sonnenrain, 2. Änderung" in Fichtenberg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat Fichtenberg hat am 15.06.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der

Bebauungsplanänderung "Sonnenrain, 2. Änderung" in Fichtenberg einschließlich der Satzung

über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §

13a BauGB beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2

Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil

(planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom

15.06.2018, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt, unten dargestellt.

   

Die Entwürfe der Bebauungsplanänderung und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu

diesem Bebauungsplan werden mit Textteil und Begründung

vom 06.07.2018

bis einschließlich 06.08.2018

im Rathaus öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung können beim Bürgermeisteramt während der üblichen

Dienststunden Anregungen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht

werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den

Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist

unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht

werden können.

 

gez. Uli Braxmaier

Stellv. Bürgermeister

http://www.fichtenberg.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-aktuell