Fichtenberg (Druckversion)

Entsorgung von Rasen- und Heckenabfällen

Wir möchten deshalb nochmals darauf hinweisen, dass auch Grasschnitt, Laub und Heckenabfälle nicht in der freien Landschaft abgelagert werden dürfen. Es handelt sich hierbei um kein Kavaliersdelikt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.

Laub-, Rasen- und Grasschnitt, Vertikutierabfälle, Blumen- und Pflanzenabfälle und Heckenschnitt gehören, wenn sie nicht auf dem eigenen Grundstück kompostierbar sind, in Laubsäcke, die es vom Landkreis Schwäbisch Hall zur Ergänzung der Biotonne gibt.

Der 100 Liter fassende Laubsack kostet nur 1,- Euro und ist auf allen Wertstoffhöfen und auch bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Befüllte Laubsäcke können auf allen Wertstoffhöfen abgegeben werden.

http://www.fichtenberg.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-aktuell