Fichtenberg (Druckversion)

Wiederaufnahme Unterricht und erweiterte Notbetreuung

Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs ab dem 04.05.2020 und Erweiterung der Notbetreuung in der GWRS Fichtenberg und im Kindergarten Fichtenberg ab dem 27. April 2020 (Stand 22.04.2020)

Derzeit wird mit einer zeitnahen Änderung der Corona-Verordnung gerechnet, mit der u.a. die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs ab dem 04.05.2020 und die Erweiterung der Notbetreuungen geregelt werden. Nach derzeitigem Stand gelten folgende Vorgaben:

Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes
In der Werkrealschule Fichtenberg beginnt am 04. Mai 2020 ein stufenweiser Einstieg mit Schülerinnen und Schüler zunächst nur in den Klassenstufen 9. Der Unterricht in den Abschlussklassen dient der Vorbereitung auf die anstehenden Abschlussprüfungen.

In der Grundschule Fichtenberg beginnt der Unterricht zu einem noch festzulegenden, späteren Zeitpunkt mit der Klassenstufe 4. Ergänzende Hinweise folgen noch.

Erweiterung der Notbetreuung in der GWRS Fichtenberg und im Kindergarten Fichtenberg ab dem 27.04.2020
Da das wirtschaftliche Leben langsam wieder hochfährt, hat die Landesregierung entschieden, die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen wie auch in Schulen aufrechtzuerhalten und noch auszuweiten.

Ab dem 27. April 2020 werden in die Notbetreuung in den Schulen auch Schüler der siebten Klasse einbezogen (bisher nur bis zur 6. Klasse).

Für Kindergarten und Schule gilt, dass ab dem 27.04.2020 grundsätzlich auch Eltern, bei denen beide Elternteile aufgrund ihres Berufes einen bestätigten Bedarf ihres Arbeitgebers haben, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Neu ist damit, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Elternteile bzw. die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Außerdem bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigten bzw. von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Wichtig zu beachten: Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Erweiterung der Notbetreuung nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können. Da der reguläre Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie der Schulbetrieb in weiten Teilen weiterhin untersagt ist, bleibt es eine „Notbetreuung“ und kann wie bisher nur in kleineren Gruppen durchgeführt werden. Die o.g. Änderung zur Corona-Verordnung legt die zulässige Gruppengröße in Kitas und Schule fest; nach dem derzeitigen Stand beträgt die Gruppengröße bei Kitas höchstens die Hälfte der genehmigten Gruppengröße nach der Betriebserlaubnis, in Schulen die Hälfte des jeweiligen Klassenteilers. Aus Gründen des Infektions- und Gesundheitsschutzes kann die Gruppe auch reduziert werden.

Es kann deshalb im Einzelfall dazu kommen, dass die räumlichen und personellen Betreuungskapazitäten nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen. Die o.g. Änderungsverordnung wird aus diesem Grund folgenden Kindern Vorrang einräumen:

  • bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist;
  • Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist sowie
  • Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.

Die Gemeindeverwaltung weist daher bereits heute auf die begrenzten Betreuungsmöglichkeiten hin und damit in der Folge auch, dass u.U. eine Notbetreuung nicht gewährleistet werden kann. Es kann auch passieren, dass Zusagen im Nachgang zurückgenommen werden müssen.

 

Antrag auf Notbetreuung / erweiterte Notbetreuung in Schule und Kindergarten ab dem 27.04.2020 (Stand 11.05.2020)

Arbeitgeberbestätigung Notbetreuung ab 27.04.2020 (Stand 28.04.2020)

http://www.fichtenberg.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-aktuell