Fichtenberg (Druckversion)

Corona-Pandemie

  • Landesregierung: Begründung und Übersicht über die ab 16. Dezember 2020 gültigen Regelungen

Das Land hat heute die Begründung zur geänderten CoronaVO veröffentlich. Zusätzlich wurde eine Übersicht über die während des Winter-Lockdown in Baden-Württemberg gültigen Regeln erstellt. Darin enthalten sind neben den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen auch eine Liste der geöffneten Geschäften und Dienstleistungen. Die Übersicht kann auf der Website des Landes unter www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201215_Lockdown_Dez_Jan_alles_auf_einen_Blick_DE.pdf abgerufen werden.

 
  • Wirtschaftsministerium: Landesregierung weitet Hilfen für Unternehmen, Einzelhandel und Start-ups aus

Das Landeskabinett hat gestern (15. Dezember) die Verlängerung und Ausweitung weiterer Hilfsprogramme zur Unterstützung von Unternehmen, Einzelhandel, Start-ups und Soloselbständigen in der Corona-Krise beschlossen. Damit können einige Landeshilfen auch über 2020 hinaus bis Juni 2021 beantragt werden. So werden die Programme „Start-up BW Pro-Tect“ sowie die Krisenberatung Corona verlängert und aufgestockt. Der „Liquiditätskredit Plus“ bei der L-Bank wird verlängert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung.

 
  • Sozialministerium: Maßnahmen der Familienbildung

Das Sozialministerium informierte heute, dass die Einrichtungen der Familienbildung ab 16.12.2020 nicht geschlossen sind, es können jedoch keine Präsenzveranstaltungen mehr durchgeführt werden, die Angebote sind nur in digitaler Form anzubieten.

 
  • Fallzahlen bestätigter SARS-CoV-2-Infektionen in Baden-Württemberg
    Bestätigte Fälle: 197.870 (+4.165*)

Verstorbene: 3.714 (+87*)

Genesene: 139.365 (+2.583*)

7-Tage-Inzidenz: 191,2 (Vortag: 191,6)       

*Änderung zum Vortag         

(Quelle: Lagebericht des Landesgesundheitsamtes, Stand: 16.12.2020, 16:00 Uhr)

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