Fichtenberg (Druckversion)

Allgemeinverfügung zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung Landkreis Schwäbisch Hall

Von Freitag, den 12.02.2021 an gilt im Landkreis Schwäbisch Hall wieder eine nächtliche Ausgangssperre – nun allerdings zwischen 21 und 5 Uhr. Landrat Bauer hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die am Tage nach der Veröffentlichung als bekanntgegeben gilt.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hatte die Landesregierung zuvor verfügt, dass die landesweiten Ausgangsbeschränkungen zum Donnerstag, den 11.02.2021 aufgehoben werden. Die Gesundheitsämter wurden jedoch vom Ministerium für Soziales und Integration angewiesen, in besonders belasteten Landkreisen Ausgangsbeschränkungen zu verfügen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Die Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis zum 15.03.2021 und gilt als aufgehoben, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bezogen auf den Landkreis Schwäbisch Hall an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Allgemeinverfügung

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Landratsamts Schwäbisch Hall.

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