Fichtenberg (Druckversion)

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.fichtenberg.de veröffentlichten Website der Gemeinde Fichtenberg. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:

  • einer am 31.03.2021 durchgeführten Selbstbewertung

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeit und Ausnahme teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Barriere

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  • a. Beschreibung: Die Google Karte ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich. Solche Karten sind z.B. im Footer eingebunden.
  • b. Maßnahmen: Die Gemeinde setzt sich mit dem Anbieter in Verbindung und bittet um Korrektur der Mängel

2. Barriere

  • a. Beschreibung: Externe Inhalte (iFrames) z.B. bei Onlinemeldung Wasserzähler sind nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich
  • b. Maßnahmen: Die Gemeinde setzt sich mit dem Anbieter in Verbindung und bittet um Korrektur der Mängel

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Fichtenberg kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Fichtenberg auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Fichtenberg ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.03.2021 erstellt und zuletzt am 31.03.2021 überprüft und aktualisiert.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragen:
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0711 2793360 (Geschäftsstelle)
E-Mail: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministeri...
www.behindertenbeauftragter.de/DE/Presse-und-Aktuell...

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.

BITV - Feedback-Mechanismus

BITV - Feedback-Mechanismus
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Erklärung zur Barrierefreiheit als Gebärdensprachvideo

http://www.fichtenberg.de//gemeinde-fichtenberg/impressum-service/erklaerung-zur-barrierefreiheit