Gemeinderat Aktuell: Fichtenberg

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Hauptbereich

Aus dem Sitzungssaal vom 27.01.2012

Einwohnerfragestunde

Die anwesenden Zuhörer hatten keine Anfragen.

Neufassung der Feuerwehrsatzung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Miola Feuerwehrkommandant Klaus Schmidt.
Der Vorsitzende führt aus, dass der Landtag Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes erlassen hat. Mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vom 19.11.2009 können Bestimmungen der gemeindlichen Feuerwehrsatzung, die mit dem Gesetz nicht in Einklang stehen, nicht mehr angewandt werden. Aus diesem Grund ist der Erlass einer neuen Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Fichtenberg erforderlich. Der Gemeindetag hat eine neue Mustersatzung erlassen. Die Neufassung der Feuerwehrsatzung wurde in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Fichtenberg den örtlichen Verhältnissen angepasst. Als wesentliche Änderungen sind zu nennen:

  • Neu eingeführt wurde der Begriff der Einsatzabteilung, er tritt an die Stelle der bisherigen „aktiven Abteilung“.
  • Eine Aufnahme in die Feuerwehr ist bereits ab dem 17. Lebensjahr möglich, eine Teilnahme an Einsätzen jedoch erst ab dem 18. Lebensjahr. Außerdem wurde ein Probejahr eingeführt. Die Grundausbildung kann früher begonnen werden. Die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr stehen damit bereits ab dem 18. Lebensjahr für Einsätze voll ausgebildet zur Verfügung.
  • Bei einem wichtigen Grund kann der ehrenamtliche Feuerwehrdienst beendet werden; Beispiele nennt das Feuerwehrgesetz mit fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten.
  • Mit der Rechtsänderung wird die dauerhafte Sicherung des Personalbestands der Gemeindefeuerwehren unterstützt. Die Überlandhilfepflicht bleibt unverändert.
  • Einsätze bei KFZ-Unfällen sind künftig insgesamt (auch bei Pflichtaufgaben wie Menschenrettung und Brandbekämpfung) kostenpflichtig. Sonderlöschmittel (alles außer Wasser) sind bei Einsätzen im gewerblichen Bereich erstattungspflichtig.
  • Neu geregelt wurde auch, dass die Kalkulation der Feuerwehreinsatzkosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen kann. Damit können die Gemeinden die sogenannten Vorhaltekosten auf der Grundlage der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten berechnen.
  • In § 3 Feuerwehrgesetz werden die Aufgaben der Gemeinden konkretisiert. Die Vorschrift weist u.a. ausdrücklich auf die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden hin, außerdem wird die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans Pflicht.

Die Landkreise (§ 4 FwG) haben, als neue Aufgabe, zur Alarmierung der Gemeindefeuerwehr geeignete Kommunikationsnetze zu errichten und zu betreiben, sofern nicht solche des Landes dafür verwendet werden können. Leitstellen sind künftig als integrierte Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst zu betreiben.

Ein Gemeinderat kritisiert die härte des neuen Feuerwehrgesetzes. Er ist über die Ermächtigung der Kostenpflicht bei Feuerwehreinsätzen erstaunt. Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Gemeinde bisher schon die gesetzlich zulässigen Feuerwehr-Einsatzkosten dem Verursacher in Rechnung gestellt habe. In Einzelfällen habe der Gemeinderat dies entschieden. Bürgermeister Miola antwortet auf Anfrage, dass die Einsatzzeiten der Feuerwehr bei Veranstaltungen in der Gemeindehalle bisher schon kostenpflichtig sind. Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde Fichtenberg. Zur Kameradschaftspflege bestehe eine eigene Kasse, die als Sondervermögen zähle und geprüft werde, so Bürgermeister Miola zur Frage der Rechtspersönlichkeit der Feuerwehr.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Neufassung der Feuerwehrsatzung.

Sanierung und Erweiterung des derzeitigen Feuerwehrgerätehauses
hier: Änderung des Zugangsbereichs an der Nordseite

In der Gemeinderatssitzung wurde die Vorlage nochmals um eine Kostenübersicht ergänzt, die aussagekräftiger ist als die bisher vorgelegte. So wird jetzt von Projektgesamtkosten für die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses von 604.049,67 Euro ausgegangen, ehemals geplant waren 584.000 Euro. Die Mehrkosten wurden durch den Gemeinderat genehmigt.
In der heutigen Sitzung soll dem Wunsch der Feuerwehr entsprochen werden, den Zugang in der Nordseite zu ändern. Kosten ca. 4.000 Euro.
Nach einer kurzen Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig der Vergabe der Arbeiten an die Firma Wolfgang Hägele aus Sulzbach-Laufen zu.
Kommandant Klaus Schmidt sprach den Sachstand der verkratzen Scheiben der Eingangstore an. Der Sachverhalt wird von der Firma noch geprüft bzw. werde der Versicherung gemeldet.

Information über die Wasserzahlen

Der Vorsitzende informiert, dass im Jahr 2011 25 Rohrbrüche im Fichtenberger Wasserleitungsnetz registriert und umgehend repariert wurden. Er hebt hervor, dass die EDV-Überwachung des Netzes außerordentlich effektiv sei und dem Bauhof ermögliche, schnell zu reagieren. Der Wasserverlust lag bei einem Wasserzulauf von 125.456 m³ bei 14.245 m³ und damit bei 11,35 Prozent, im Vorjahr waren es noch 7,2 Prozent. Durch das Sanierungsprogramm der Wasserleitungen in der Gemeinde ist Bürgermeister Miola zuversichtlich, dass es zukünftig weniger Rohrbrüche gibt.
Der Gemeinderat nimmt die Wasserzahlen zur Kenntnis.



Neufassung der Wasserversorgungssatzung

Der Vorsitzende erklärt, dass eine Überprüfung der mehrjährigen Kalkulation des Wasserzinses auf der Grundlage des Haushaltsplans 2012 durchgeführt wurde. Die Überprüfung erfolgt turnusgemäß Anfang Januar unter Berücksichtigung eines 3-jährigen Kalkulationszeitraums. Die durchschnittliche jährliche Verkaufsmenge beträgt 112.000 cbm. Im Investitionsprogramm der Gemeinde Fichtenberg sind im Jahr 2012 Sanierungskosten der Wasserleitungen in Höhe von insgesamt rd. 400.000 € eingestellt. Für die Erneuerung und Zulaufleitung der Gschwender Quellen sind abzüglich der Fachförderung 260.000 € vorgesehen. Diese Investitionen haben eine Steigerung der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen zur Folge. Der kalkulatorische Zinssatz wurde wie bei den Abwassergebühren auf 5 % reduziert. Die Gebührenobergrenze beträgt 1,91 €/cbm. Die Wassergebühr beträgt seit dem Jahr 2004 1,85 €/cbm. Die Verwaltung schlägt keine Gebührenerhöhung für das Jahr 2012 vor. Auf die Frage eines Gemeinderats warum sich im Jahr 2013 die kalkulatorischen Kosten um 44.000 € erhöhen, bestätigen Bürgermeister Miola und Kämmerer Schmidt, dass dies mit dem umfangreichen Investitionsprogramm der Gemeinde zusammenhänge. Durch Wasserleitungssanierungen wie zum Beispiel in der Friedrich-Reinhardt-Straße, der Erlenhofer Straße und in Mittelrot steigen die Kosten für die kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die bestehende Gebührenhöhe in Höhe von 1,85 €/cbm beizubehalten.

Neufassung Abwassersatzung
Bürgermeister Miola erläutert, dass im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr die Gebührenkalkulation für die zentrale Abwasserbeseitigung nach einem gesplitteten Gebührenmaßstab für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung von der Fa. Allevo erstellt wurde. Die Gebührenkalkulation umfasst den Bemessungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2013.
Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation ergeben sich für die Abwassergebühren für den Zeitraum von 01.01.2012 bis 31.12.2013 folgende Berechnungsergebnisse:
Errechneter Gebührensatz bisheriger Gebührensatz 2012-2013
Schmutzwassergebühr 2,30 €/m³ 2,10 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,25 €/m² 0,23 €/m²
Im Jahr 2011 wurde für die Schmutzwassergebühr ein Satz von 2,10 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr 0,23 €/m² festgesetzt. Im Vergleich zu diesen Gebührensätzen ergibt sich im Bereich der Schmutzwassergebühr eine Erhöhung von 0,20 €/m³, im Bereich der Niederschlagswassergebühr von 0,02 €/m².
Der Vorsitzende erklärt, dass in der Gebührenkalkulation auf Grund der aktuellen Zinsentwicklung der kalkulatorische Zinssatz von bisher 5,5 % auf 5 % reduziert wurde. Dadurch ergebe sich bei der Schmutzwassergebühr ein um 0,04 €/m³ niedrigerer Gebührensatz. Die Niederschlagswassergebühr sei um 0,01 €/m² geringer.
Bürgermeister Miola informiert über die Gründe der Gebührenerhöhung. Im Rahmen des Kanalprogramms 2012 sind größere Investitionen vorgesehen, die zum 01.01.2013 in Betrieb gehen und daher zu Steigerungen im Bereich der Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen führen. Das Kanalprogramm mit einem Umfang in Höhe von rd. 850.000 € umfasst den Kanalbau im Ortskern, die Kanalisation südlich der Eisenbahnlinie sowie die Friedrich-Reinhardt-Straße. Im Vergleich zur letzten Gebührenkalkulation bestehe keine Kostenüberdeckung der Vorjahre mehr, die in der Kalkulation kostenmindernd angesetzt werden kann. Im Rahmen des Beschlusses zur vorangegangenen Gebührenkalkulation wurde ferner eine prozentual gekürzte Schmutzwassergebühr veranlagt, da aufgrund der rückwirkenden Festsetzung der Gebührensätze eine Erhöhung der Gesamtbelastung der Bürger nicht gewünscht war. Die kostendeckende Schmutzwassergebühr für die Jahre 2010 bis 2011 hätte ebenfalls bereits 2,29 €/m³ betragen. Die Erhöhung im Bereich der Niederschlagswassergebühr begründet sich neben dem Investitionsprogramm auch durch die notwendige Reduktion der tatsächlich zu veranlagenden Flächen im Erhebungsverfahren der Gemeinde.

Auf die Frage eines Gemeinderats warum sich die Schmutzwassergebühren um fast 10 % erhöhen, erläutert Bürgermeister Miola, dass eine Gebührenerhöhung wegen dem vom Gemeinderat beschlossenen umfassenden Kanalprogramm notwendig wird. Die Gemeinde Fichtenberg liege mit den Abwassergebühren unterhalb des Durchschnitts der Kreisgemeinden. Der Gemeinderat und die Verwaltung machen nochmals deutlich, dass die Gebührenerhöhung nicht mit der gesplitteten Abwassergebühr, sondern mit dem umfassenden Kanalprogramm zusammenhängt. Ein Gemeinderat erkundigt sich nach den Widersprüchen der Bürger. Bürgermeister Miola sagt, dass das Erhebungsverfahren der versiegelten Grundstücksflächen mit den Bürgern sehr angenehm und konstruktiv verlaufen sei. Bei etwa 200 Grundstücken wurden Korrekturen durchgeführt. Insgesamt sind nach der Übersendung der Bescheide keine Widersprüche eingegangen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 18. Januar 2012 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebühren­sätze vorgele­gen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden.
  2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2012 bis 31.12.2013 wird zugestimmt.

Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen wird kein Gebrauch gemacht.

  1. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Ab­schreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wird ausdrücklich zugestimmt.
  2. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:

Aus den Betriebskosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 %
Regenwasserkanäle 27,0 %
Kläranlagen 1,2 %
Aus den kalkulatorischen Kosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 25,0 %
Regenwasserkanäle 50,0 %
Kläranlagen 5,0 %

  1. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:

Aufteilung der Betriebskosten: SW NW
Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 %
Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 %
Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 %
Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 %
Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 %
Kläranlagen 90,0 % 10,0 %

Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW
Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 %
Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 %
Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 %
Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 %
Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 %
Kläranlagen 90,0 % 10,0 %

  1. Im Gebührenhaushalt bestehen momentan keine nicht ausgeglichenen Vorjahresergebnisse. Der Abschluss des Kalkulationszeitraumes 2010 – 2011 ist zum Zeitpunkt des Beschlusses der neuen Gebührenkalkulation noch nicht erfolgt. Aus diesem Grund sind in der Gebührenkalkulation keine Ergebnisse aus Vorjahren zum Ausgleich berücksichtigt.
  2. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum von 01.01.2012 bis 31.12.2013 wie folgt festgesetzt:

Schmutzwassergebühr 2,30 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,25 €/m²


Zuwendung nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft, Kanalsanierung im Ortskern Fichtenberg südlich der Eisenbahn und Friedrich-Reinhardt-Straße, Umbau Drossel RÜB 2
hier: Beschlussfassung über die Ausschreibung und Vergabe von Inlinersanierungen an Kanalstrecken

Bürgermeister Miola begrüßt Herrn Verbandsbaumeister Manfred Sonner vom Verbandsbauamt Gaildorf zu diesem Tagesordnungspunkt.
Entsprechend unserem genehmigten Förderantrag aus dem Jahr 2008 hat das Verbandsbauamt die Ausschreibung für die grabenlosen Kanalsanierungsarbeiten vorbereitet. Die Ausschreibung umfasst verschiedene Sanierungsarbeiten, wie die Abdichtung von Hausanschlussstutzen mittels Roboter und Hutprofilen, den Einbau von Kurzlinern, den Einbau von Linern auf die gesamte Haltungslänge und Schachtsanierungsarbeiten. Der Umfang der Arbeiten beträgt ca. 80 Stutzensanierungen, 37 Kurzliner, ca. 294 Liner und ca. 15 Schächte, die zu sanieren wären. Die geschätzte Kosten betragen 189.000 Euro brutto. Nachdem der Zuschussantrag im übernächsten Jahr abgerechnet werden muss, wäre es notwendig, diese Arbeiten jetzt auszuschreiben und zu vergeben.
Nach einer kurzen Diskussion, in der u. a. die Haltbarkeit und die Gewährleistung und Untersuchungszeiträume angesprochen wurden, stimmt der Gemeinderat einstimmig zu, die Ausschreibung vorzunehmen und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit dem weiteren Verfahren, wenn der Kostenrahmen eingehalten ist.

Friedhof Fichtenberg
a) Erstellung der Wettbewerbungsunterlagen
Seit Jahren schon wird in Bürgerversammlungen und im Gemeinderat diskutiert, eine Überdachung auf dem Friedhof zu erstellen. Nachdem der Gemeinderat Abstand genommen hat, bei der bestehenden Aussegnungshalle im Festteil des Friedhofs eine Überdachung zu erstellen, soll nunmehr in der freien, zum Friedhof gehörenden Freifläche im Osten ein Ideenwettbewerb klären, wie ein solches Gebäude dort aussehen könnte und was bei Trauerfeiern als Wind- und Wetterschutz dienen soll. Mittelfristig wäre dann auch geplant, neben dem geplanten Schutzdach eine neue Leichenhalle mit anzubauen, was heute in diesen Planungen schon berücksichtigt werden müsste. Im Vorfeld zur heutigen Sitzung wurde zusammen mit dem Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall, dem Verbandsbauamt Gaildorf, dem Bauausschuss und den örtlich beteiligten Vereinen an Beerdigungen, ein Entwurf für einen Ideenwettbewerb erstellt, der heute dem Gemeinderat als Beschlussfassung vorgelegt wird. Inhaltlich wurden alle Anregungen und die Gegebenheiten Vorort berücksichtigt. Es sollen vier Architektenbüros aufgefordert werden.
Hieraus ergibt sich die Fragestellung, ob über die Architekten nochmals nichtöffentlich beraten werden soll und Gemeinderat Walter Häfele stellt den Antrag, dieses in nichtöffentlicher Sitzung vorzunehmen.
Nach einer kurzen Diskussion wird bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen dem Antrag nicht zugestimmt. Im Anschluss daran geht es um die Umsetzung des Wettbewerbs und die zeitlichen Vorgaben, die sich hieraus ergeben. Von Seiten der Verwaltung wäre angedacht, den Wettbewerb bis zur Sommerpause zum Abschluss zu bringen. In diesem Zeitraum sollte dann auch eine Bürgerversammlung stattfinden, um die Bevölkerung in diesen Prozess einzubinden.
Nach einer angeregten Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig zu, die Unterlagen so schnell als möglich den Planern zur Verfügung zu stellen und aufzufordern, die Entwürfe bis 31.5.2012 vorzulegen. Im Anschluss daran könnte bis zur Sommerpause noch die beabsichtigte Bürgerversammlung stattfinden.
Der Beschluss über die Wettbewerbsunterlagen, wie sie vorgelegt waren, und die zeitliche Vorgabe ergeht einstimmig.

b) Urnenstelen
Von den einstmals 48 Urnenplätzen in den Stelen sind heute noch 11 Kammern frei. Schätzungsweise würden diese noch für zwei Jahre ausreichend sein. Eine Erweiterung des bestehenden Stelenfeldes wäre in nördlicher Richtung und in den alten Teil des Friedhofes noch möglich, wie dies früher auch geplant war. Nachdem derzeit 48 neue Erdurnengräber angelegt wurden, wäre es sinnvoller, Regelungen über die Satzung zu finden, dass diese belegt würden. Finanzfachbeamter Jörg Schmidt hat turnusgemäß die Gebührensituation des Friedhofs überprüft. Es zeigt sich deutlich, dass durch die höhere Belegung bei Urnenstelen ein größerer Abmangel als aus den Vorjahren entsteht, bei gleichbleibenden Ausgaben. Der Kostendeckungsgrad beträgt ca. 48,93 %. Auf einen Durchschnitt von 5 Jahren verteilt, erhalten wir einen Deckungsgrad von ca. 66,70 %. In den vorangegangenen Jahren war immer von einer Kostendeckung von 100 % ausgegangen worden, nur für das letzte Jahr war 85 % wegen der Belästigungen und Einschränkungen durch die Baumaßnahmen kalkuliert worden. Daher müssen die bisher allgemeinen Kosten anders auf die Stelen verteilt werden. Insgesamt wird nie von einer Kostendeckung von 100 % ausgegangen, da die Anzahl der Beerdigungen und auch die vielfältigen Wahlmöglichkeiten der Bestattungsart der dafür vorgesehenen Flächen nicht zu 100 % vorhergesagt werden können.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass derzeit keine weiteren Urnenstelen angeschafft werden.

c) Vorberatung der Satzungsänderung und Gebühren
Auf Grundlage der vorgenannten Inhalte hat Herr Schmidt die Kalkulation in vielen Bereichen angepasst und verändert. Daraus resultieren im Bereich der Urnenstelen Erhöhungen, so dass es günstiger sein könnte, die Erdurnengräber zu wählen. Bevor sich der Gemeinderat jedoch mit den inhaltlichen Angaben und auch der hieraus resultierenden einzelnen Gebühren befasst, ergibt sich eine Grundsatzdiskussion, inwieweit wir einen 100%igen Deckungsgrad anstreben, so wie es in der Vergangenheit gegeben war. Im Einzelnen werden dann auch noch die Grundlagen der Kalkulation dargelegt und erläutert. Hierbei spielt auch eine wesentliche Rolle die angesetzte Fortschreibungsverzinsung des Anlagevermögens. Berücksichtigt wurde ein Abschreibungszinssatz von 5 %, der sich gegenüber den Vorjahren aufgrund des Zinsniveaus um 0,5 % reduziert. Einsparpotenzial ergibt sich wenig, da aus der Aufstellung auch ersichtlich ist, dass dieser Kostenblock in der Vergangenheit immer gleich war. Abschließend stimmt der Gemeinderat zu, von einer 100%igen Kostendeckung auszugehen, wenn auch heute schon bekannt ist, dass dieses wohl nicht erreicht wird.
Abschließend stimmt der Gemeinderat einstimmig zu, die Satzung, wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen ist, vorzubereiten, damit sie in der nächsten Sitzung beschlossen werden kann.

d) Verschiedenes
Auf Anregung von Gemeinderat Dr. Thomas Weiler wird die Gemeindeverwaltung auch Gestaltungsvorschläge für einen „Friedwald“ auf dem Friedhof geprüft und im Gemeinderat vorgestellt.

Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung mit fünfjährigem Investitionsprogramm
Der Haushaltsplan der Gemeinde Fichtenberg hat ein Gesamtvolumen in Höhe von 10.337.149 €. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 5.598.149 € und auf den Vermögenshaushalt 4.739.000 €. Bürgermeister Miola erläutert, dass der Haushaltsplan 2012 alle bereits vom Gemeinderat beschlossenen Investitionsmaßnahmen enthält. Die Investitionen, die im Zusammenhang mit dem Bau der Umgehungsstraße und der Schließung des Bahnübergangs in der Rathausstraße getätigt werden müssen, sind zum Teil seit Jahren bekannt und wurden vom Gemeinderat bereits beschlossen. Die Reaktivierung der Gschwender Quellen steht seit Langem auf der Wunschliste des Gemeinderates. Nachdem die Zuschüsse gewährt sind, gibt es auch hier keinen Diskussionsbedarf mehr. Im Bereich der Verwaltung wurde eine Ausbildungsstelle eingespart, nachdem der Ausbildungsmarkt derzeit sehr gut ist. Im Kindergarten wird die Budgetierung eingeführt. Die Feuerwehr und die Schule sind bereits mit einem Budget ausgestattet. Das Kindergartenbudget ermittelt sich anhand der mittleren Kinderzahlen. Pro Kind werden 70 € zu Grunde gelegt. Für die Kinderkrippe wird ein Pauschalbetrag von jährlich 400 € gewährt. Das Budget wurde für einen 3-jährigen Zeitraum vereinbart. Größere Anschaffungen werden im Vermögenshaushalt veranschlagt und sind nicht Gegenstand des Budgets.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2012. Das Budget für den Kindergarten wird einstimmig beschlossen.
Gemeinderat Häfele bedankt sich im Namen des Gemeinderats bei Kämmerer Jörg Schmidt für die ausführliche und übersichtliche Darstellung des Haushalts. Als Anregung gibt er mit auf den Weg, künftig neben der Gemeindefläche die bebauten und überplanten Flächen aufzuführen.

Flächennutzungsplan „Limpurger Land“, 7. Änderung

Der Gemeindeverwaltungsverband Limpurger Land hat die Fortschreibung des Flächennutzungsplans „Limpurger Land“, 7. Änderung, beschlossen. Hierbei soll neben regenerativen Energien, vor allen Dingen die Windkraft, auch die Wohn- und Gewerbefläche fortgeschrieben werden. Aus der Diskussion heraus zeigt sich aber, dass beide Teilbereiche getrennt gesehen werden sollten, weil auch bei den unterschiedlichen Themeninhalten und der damit verbundenen Fragestellungen ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird. Dies hat den Vorteil, dass das eine oder andere Verfahren dann auch zum Abschluss gebracht werden könnte. Derzeit besteht wenig Aussicht, Wohn- und Gewerbeflächen in der Gemeinde neu auszuweisen, da wir immer noch über große Flächen in Wohnbaugebieten verfügen und im Bereich Gewerbegebiet „Hirschäcker“ die Fläche noch nicht erschlossen ist. Die Erweiterungsfläche müsste zudem in das Landschaftsschutzgebiet hinein erweitert werden, was ohne Nachweis einer Notwendigkeit sicher sehr schwer sein würde. Eine größere Diskussion ergibt sich dann aus der Frage der erneuerbaren Energien und der Windkraft. Hierzu wurde auch eine Windkarte für Fichtenberg erstellt. Vom Prinzip her sind wenige Flächen attraktiv. Eine Fläche, die schon bei der letzten Fortschreibung von unserer Seite diskutiert war, liegt im Bereich des NOW-Behälters bei der Schanz, den auch die Verwaltung wieder favorisieren würde. Aus dieser Fragestellung heraus ergibt sich auch eine größere Diskussion, inwieweit wir hier überhaupt Möglichkeiten haben Einfluss zu nehmen, in dem wir Flächen ausweisen, oder ob durch eine Nichtausweisung überhaupt Standorte verhindert werden könnten. Es entstand dann auch ein Meinungsunterschied zwischen Gemeinderat Walter Häfele und Bürgermeister Miola. Nachdem wir uns das letzte Mal darauf geeinigt hatten, den Standort auszuweisen, wäre nach Ansicht der Gemeindeverwaltung dies aber dann auch bindend und der Vorschlag in dieser Richtung auch sehr gut gewesen.
Abschließend stimmt der Gemeinderat einstimmig zu, keine weiteren Wohn- und Gewerbeflächen zu beantragen und für die Windkraft den Standort beim NOW Hochbehälter im Bereich der Schanz zu beantragen.

Zukunftswerkstatt Fichtenberg
„Projekt Lebensqualität durch Nähe (LQN)“
Verbesserung des Freizeitumfelds für Alt und Jung in Verbindung mit der Natur, u.a. Wanderwege, Ruhebänke usw. im nahen Ortsumfeld

a) Gestaltung der Tafeln
In kurzen Worten erläutert Bürgermeister Miola nochmals die Möglichkeiten, durch den Neubau der Straße. Die Begleitwege sind auch für Fußgänger attraktiv und es können an vielen Punkten die Vielfalt der Landschaft und Atmosphäre wahrgenommen werden, unabhängig der Verbindung zu den Freizeiteinrichtungen, was auch letztendlich die Attraktivität für Touristen steigert und unseren Bürgern zugute kommt. Die Spielgeräte für die angesprochenen Spielplätze wurden zwischenzeitlich bestellt und im Gemeinderat nochmals anhand von Folien dargestellt. Für die Tafeln liegt ein Rohentwurf am Beispiel des Diebach-Stausees vor. Die Tafel trägt die Überschrift „Fichtenberg rund herum“, was den Kern der Aussage trifft. Diese Tafel gibt dem Betrachter Informationen, weshalb das Diebach-Staubecken gebaut wurde, und auch über die Nutzungsmöglichkeiten, sei es für das Angeln als auch über den damit verbundenen Freizeitwert des Schwimmens und der dazugehörenden Einrichtungen. Informativ wird auch auf die im Stausee lebende Tierwelt eingegangen und erläutert. So sollten die einzelnen Tafeln immer ein Thema haben und das Umfeld dazu erläutern. Die Gestaltung der Tafel findet im Gemeinderat allgemein Zustimmung. Über die Texte und Inhalte werden einige Anregungen vorgetragen, die die Verwaltung berücksichtigt, z. B. eine Anfrage, ob auf den Tafeln ein Quick Response Code aufgebracht wird, mit dem nähere Informationen abgerufen werden können.
Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung einstimmig, die entsprechenden Tafeln und die Inhalte aufzuarbeiten und erstellen zu lassen.

b) Einrichtung eines e-Portals
Das e-Portal ist Bestandteil der gemeindlichen Homepage und soll der Bevölkerung dazu dienen, sich aktiv an der Gestaltung und dem Fortbestand dieses Themas zu beteiligen. Gefördert wird dies über den Zuschuss der LEADER Region. Erstellt wurde das Portal durch die Firma komm.on.line GmbH. Jeder Bürger kann mit einem Benutzernamen und einem Passwort daran teilnehmen. Damit auch nachvollziehbar ist, wer sich daran beteiligt, sollen Inhalte zurück verfolgt werden können. Ein praktisches Beispiel aus der näheren Umgebung war die Windkraft in Gaildorf. Es zeigt sich, dass sich auch die Jugend aktiv daran beteiligt, was wünschenswert wäre.
Neben dem jetzigen Ansatz können natürlich auch später wichtige Angelegenheiten darin integriert und mit der Bevölkerung durch das Internet besprochen, Gedanken ausgetauscht und abgestimmt werden. Der jetzt vorliegende Rahmen muss noch mit Texten belegt und auch die Fragestellung entsprechend gestellt werden.
Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung einstimmig, einen Text zu entwerfen und nochmals zur Abstimmung im Gemeinderat zu bringen.

c) Verschiedenes

Der Weg „Fichtenberg rund herum“ soll anlässlich des offiziellen Einweihungsfestes für die Straßen am Maifest des Musikvereins am 2.6.2012 eingeweiht werden. Angeregt wird aus dem Gemeinderat, dass die begehbaren Router, z. B. in den Wander-Walter eingespielt werden, damit auch die Wege für jeden nachvollziehbar begehbar sind. Allgemein sollen die Parkplatzmöglichkeiten im Plan aufgenommen werden.

Ortskernsanierung Fichtenberg
hier: ehemaliges Feuerwehrgerätehaus

Im Vorfeld zur heutigen Gemeinderatssitzung fand eine Bewertung über die notwendigen Arbeiten durch die Steg Stadtentwicklung Südwest statt, damit das Gebäude soweit erneuert wird, dass es funktionsfähig benutzt werden kann, d. h. dann wären die Böden instand zu setzen und die Elektroinstallation wäre den heutigen Vorschriften anzupassen. Am Dach wären Sanierungsmaßnahmen notwendig und die Wände wären malermäßig zu überarbeiten. Die Kosten würden bei ca. 75.000 Euro liegen. Zu klären wäre ein Zuschuss aus Sanierungsmittel im Falle bei einer Sanierung zu einem bestimmten Zweck.
Diese Aussagen und Inhalte führen im Gemeinderat zu einer sehr angeregten Diskussion, da vor zwei Jahren der Gemeinderat eine einfache Instandsetzung für 10.000 Euro bewilligt hatte, um den Bestand auf die nächsten 10 Jahre hin zu sichern. Angedacht werden könnte von Seiten der Verwaltung die Idee, eine Ausstellung über die jetzigen Straßen oder z. B. mit der Tonfigur unterzubringen. Dies wären Themenbereiche, die nicht in Konkurrenz zu bestehenden in Fichtenberg fußgefassten Einrichtungen bestünden. Bei näherer Betrachtung wurde neben den genannten Inhalten auch noch die Zugangsfragestellung der Treppe, als auch die finanzielle Belastung durch die Gemeinde angesprochen. Daher schlug die Verwaltung vor, den Prozess sehr offen mit der Bevölkerung und Interessierten zu führen, um zu sehen, welche Nutzungsmöglichkeiten gesehen werden und ob sich hieraus auch Privatpersonen finden, die darin investieren wollen.
Angesprochen wird auch, weshalb die Thematik überhaupt auf die Tagesordnung aufgenommen wurde. Bürgermeister Miola begründete dies mit der Möglichkeit der Sanierungsmittel, die in der Diskussion beim letzten Mal nicht gegeben waren und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit, dass die Verwaltung jederzeit, wenn sich aus deren Sicht andere Gesichtspunkte ergeben, erneut beraten werden könnte. Der Gemeinderat hat diese Möglichkeit nach der Gemeindeordnung auch, indem ein Antrag durch Gemeinderäte erfolgen könnte.
Bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, dass die Thematik in der anstehenden Bürgerversammlung angesprochen wird und auch diese Inhalte vorgestellt werden. Sofern sich hieraus dann Ansatzpunkte für eine weitere Diskussion ergeben werden, wären diese mit dem Gemeinderat zu führen.

Bausachen
a) Neubau eines Wohnhauses mit Garage im Bebauungsplan „Hofloch III“
Von Seiten des Landratsamts wird mitgeteilt, dass eine geringfügige Befreiung für die Verbreiterung der zulässigen Breite des Zwerchgiebels um 20 cm und die Erhöhung der zulässigen Traufhöhe des Zwerchgiebels um 1,25 m notwendig wäre.
Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Beratung einstimmig diese Befreiungen zu erteilen.

b) Errichtung Dachgauben auf bestehendes Wohnhaus, Heumade
Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu.

c) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Bebauungsplan „Gehrendshalde II, 1. Änderung und Gehrendshalde II Änderung 1994“
Von Seiten des Landratsamts wird mitgeteilt, dass eine Befreiung für die Unterschreitung des Abstandes zur öffentlichen Straße für die Garage um 1,43 m notwendig ist.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dieser Befreiung zu.

d) Dachgeschossausbau des seitherigen Bühnenraumes, Errichtung einer Satteldach-Gaube, Talweg
Der Gemeinderat gibt einstimmig seine Zustimmung.

e) Bebauungsplanverfahren Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan „Schweizer Areal-West“ Stadt Murrhardt
Bedenken und Anregungen sind von Seiten der Gemeinde Fichtenberg in diesem Bebauungsplanverfahren nicht zu erkennen und auch eine Betroffenheit scheint nicht gegeben.
Die Gemeinde wird eine entsprechende Stellungnahme an die Stadt abgeben.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig einer solchen Stellungnahme zu.

f) Fotovoltaikanlage Lärmschutzwall entlang der neu gebauten L 1066
Die Verwaltung informiert, dass von Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart, Bauleitung Schwäbisch Hall, die Möglichkeit bestehen könnte, dort eine Fotovoltaikanlage zu erstellen. Dies könnte die Gemeinde oder ein Investor/Bürger durch einen Nutzungsvertrag regeln, oder den Lärmschutzwall in das Eigentum der Gemeinde übernehmen. Hierauf fand dann ein Gespräch mit der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landratsamts Schwäbisch Hall statt, um zu klären, wie und ob von dort Interesse ist. Um planerisch und auch von der technischen Seite die Machbarkeit zu untersuchen, wird die Firma Novatec angefragt. In der nächsten Sitzung werden die Ergebnisse bekannt gegeben.

g) Verschiedenes
Nachgenehmigung hinsichtlich der Kubatur der Auffüllung auf Flurstück Nr. 677, Flur Mittelrot, Gemarkung Fichtenberg, Gemeinde Fichtenberg, im Landschaftsschutzgebiet „Rottal“ zwischen Fichtenberg und Gaildorf mit seinen angrenzenden Talhängen
Die damals von uns mitgetragene Auffüllung ist in der Kubatur größer ausgefallen. Genehmigt waren 2.200 cbm, ausgeführt wurden 2.800 cbm. Nach Ansicht des Landratsamts Schwäbisch Hall ist diese Ausführung ansonsten in Ordnung. Trotz der Überschreitung der Auffüllmenge könnte von dort die notwendige Nachgenehmigung erteilt werden.
Der Gemeinderat gibt einstimmig seine Zustimmung.

Bebauungsplan „Hofloch III“
hier: Neueinteilung der drei Bauplätze am westlichen Waldrand
Derzeit sind dort drei Bauplätze vorgesehen. Ein Bauplatz, der sich im direkten Anschluss an das Baugebiet „Hofloch III“ befindet, wird über eine kleine Erschließungsstraße erschlossen, die aufgrund der topographischen Lage und der Zuordnung sehr schwer zugänglich ist. Jetzt sieht die Verwaltung das Problem, dass bei einem Verkauf der anderen beiden Flächen diese Baufläche nicht mehr veräußerbar ist. Deshalb wurde dem Gemeinderat eine Neueinteilung mit Reduzierung auf zwei Bauplätze vorgelegt.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, in Verkaufsverhandlungen diese Lösung anzubieten.

Annahme von Spenden
Den eingegangenen Spenden wird einstimmig zugestimmt.

Bekanntgabe und Sonstiges

Teilortsversammlungen
Die Teilortsversammlung für den Teilort Mittelrot findet am 09. Februar 2012 um 20.00 Uhr im Gasthaus Hirsch in Mittelrot statt, die Teilortsversammlung für den Bereich Langert am 14. März 2012 um 20.00 Uhr im Bürgersaal im Rathaus in Fichtenberg und die Teilortsversammlung für den Bereich Erlenhof am 28. März 2012 um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Erlenhof.

Anfragen der Gemeinderäte
In der letzten Sitzung war die Anfrage zu der Parksituation des Wohnmobils in der Kreuzung Zum Waldeck/Tannenweg gestellt worden. Dieser Sachverhalt wurde geprüft und das Parken entspricht der Straßenverkehrsordnung.


Kreuzung Tälestraße / L 1066
hier: Anbringung eines „Grünpfeils“ an der Ampelanlage

In einer zweiseitigen Stellungnahme begründet das Landratsamt Schwäbisch Hall, dass es aus rechtlichen Möglichkeiten nicht zulässig ist, einen „Grünpfeil“ anzubringen.

Geschwindigkeitsbeschränkung L 1066 von der Schanz kommend
Die Geschwindigkeitsbeschränkung hängt mit den vorhandenen Straßenschäden zusammen. Sie kann erst aufgehoben werden, wenn die Instandsetzung der Straße stattgefunden hat. Derzeit ist noch nicht bekannt, bis wann diese Arbeiten durchgeführt werden.

Zebrastreifen Erlenhofer Straße / Einmündung Schulstraße
Nach Aussage der Straßenbauverwaltung wird dieser bei günstigem Wetter wieder hergestellt.

Balancierseil am Spielplatz Mühläcker
Das Balancierseil musste abgebaut werden, da die Holzpflöcke morsch waren.

Abschließend wurden die letzten nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt gegeben.

Gemeinderatsfragestunde

Gemeinderat Dr. Thomas Weiler spricht die Ampelsituation in der Kreuzung Tälestraße L 1066 an und bittet die Verwaltung zu klären, ob diese rechtskonform geschaltet ist, da es für Fußgänger oftmals schwierig ist, auch bei Grünphase zu queren, weil viele Fahrzeuge einfach weiter fahren. Die Gemeindeverwaltung wird eine Anfrage wegen der gesamten Verkehrssituation bei der Polizei stellen.

Gemeinderat Timo Tschampa fragt nach, wer für den LKW Parkplatz zwischen Fichtenberg und Hausen im Bereich der Heiligklingbrücke zuständig ist, da hier nach seiner Ansicht ein Mülleimer fehlt. Die Gemeindeverwaltung wird dies an die Straßenmeisterei Gaildorf melden, die für diesen Streckenbereich zuständig ist.

Im Anschluss daran wird Frau Antje Kreisz vorgestellt, die als Mutterschaftsvertretung seit Anfang diesen Jahres in der Gemeindeverwaltung arbeitet und heute der Gemeinderatssitzung beiwohnte.

Reizvolle Umgebung

der Diebach-Stausee