Fichtenberg (Druckversion)

Auszug aus dem Sitzungssaal vom 27.01.2012 (1. Teil)

Einwohnerfragestunde

Die anwesenden Zuhörer hatten keine Anfragen.

Neufassung der Feuerwehrsatzung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Miola Feuerwehrkommandant Klaus Schmidt.
Der Vorsitzende führt aus, dass der Landtag Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes erlassen hat. Mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vom 19.11.2009 können Bestimmungen der gemeindlichen Feuerwehrsatzung, die mit dem Gesetz nicht in Einklang stehen, nicht mehr angewandt werden. Aus diesem Grund ist der Erlass einer neuen Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Fichtenberg erforderlich. Der Gemeindetag hat eine neue Mustersatzung erlassen. Die Neufassung der Feuerwehrsatzung wurde in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Fichtenberg den örtlichen Verhältnissen angepasst. Als wesentliche Änderungen sind zu nennen:

  • Neu eingeführt wurde der Begriff der Einsatzabteilung, er tritt an die Stelle der bisherigen „aktiven Abteilung“.
  • Eine Aufnahme in die Feuerwehr ist bereits ab dem 17. Lebensjahr möglich, eine Teilnahme an Einsätzen jedoch erst ab dem 18. Lebensjahr. Außerdem wurde ein Probejahr eingeführt. Die Grundausbildung kann früher begonnen werden. Die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr stehen damit bereits ab dem 18. Lebensjahr für Einsätze voll ausgebildet zur Verfügung.
  • Bei einem wichtigen Grund kann der ehrenamtliche Feuerwehrdienst beendet werden; Beispiele nennt das Feuerwehrgesetz mit fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten.
  • Mit der Rechtsänderung wird die dauerhafte Sicherung des Personalbestands der Gemeindefeuerwehren unterstützt. Die Überlandhilfepflicht bleibt unverändert.
  • Einsätze bei KFZ-Unfällen sind künftig insgesamt (auch bei Pflichtaufgaben wie Menschenrettung und Brandbekämpfung) kostenpflichtig. Sonderlöschmittel (alles außer Wasser) sind bei Einsätzen im gewerblichen Bereich erstattungspflichtig.
  • Neu geregelt wurde auch, dass die Kalkulation der Feuerwehreinsatzkosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen kann. Damit können die Gemeinden die sogenannten Vorhaltekosten auf der Grundlage der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten berechnen.
  • In § 3 Feuerwehrgesetz werden die Aufgaben der Gemeinden konkretisiert. Die Vorschrift weist u.a. ausdrücklich auf die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden hin, außerdem wird die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans Pflicht.

Die Landkreise (§ 4 FwG) haben, als neue Aufgabe, zur Alarmierung der Gemeindefeuerwehr geeignete Kommunikationsnetze zu errichten und zu betreiben, sofern nicht solche des Landes dafür verwendet werden können. Leitstellen sind künftig als integrierte Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst zu betreiben.

Ein Gemeinderat kritisiert die härte des neuen Feuerwehrgesetzes. Er ist über die Ermächtigung der Kostenpflicht bei Feuerwehreinsätzen erstaunt. Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Gemeinde bisher schon die gesetzlich zulässigen Feuerwehr-Einsatzkosten dem Verursacher in Rechnung gestellt habe. In Einzelfällen habe der Gemeinderat dies entschieden. Bürgermeister Miola antwortet auf Anfrage, dass die Einsatzzeiten der Feuerwehr bei Veranstaltungen in der Gemeindehalle bisher schon kostenpflichtig sind. Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde Fichtenberg. Zur Kameradschaftspflege bestehe eine eigene Kasse, die als Sondervermögen zähle und geprüft werde, so Bürgermeister Miola zur Frage der Rechtspersönlichkeit der Feuerwehr.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Neufassung der Feuerwehrsatzung.

Sanierung und Erweiterung des derzeitigen Feuerwehrgerätehauses
hier: Änderung des Zugangsbereichs an der Nordseite

In der Gemeinderatssitzung wurde die Vorlage nochmals um eine Kostenübersicht ergänzt, die aussagekräftiger ist als die bisher vorgelegte. So wird jetzt von Projektgesamtkosten für die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses von 604.049,67 Euro ausgegangen, ehemals geplant waren 584.000 Euro. Die Mehrkosten wurden durch den Gemeinderat genehmigt.
In der heutigen Sitzung soll dem Wunsch der Feuerwehr entsprochen werden, den Zugang in der Nordseite zu ändern. Kosten ca. 4.000 Euro.
Nach einer kurzen Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig der Vergabe der Arbeiten an die Firma Wolfgang Hägele aus Sulzbach-Laufen zu.
Kommandant Klaus Schmidt sprach den Sachstand der verkratzen Scheiben der Eingangstore an. Der Sachverhalt wird von der Firma noch geprüft bzw. werde der Versicherung gemeldet.

Information über die Wasserzahlen

Der Vorsitzende informiert, dass im Jahr 2011 25 Rohrbrüche im Fichtenberger Wasserleitungsnetz registriert und umgehend repariert wurden. Er hebt hervor, dass die EDV-Überwachung des Netzes außerordentlich effektiv sei und dem Bauhof ermögliche, schnell zu reagieren. Der Wasserverlust lag bei einem Wasserzulauf von 125.456 m³ bei 14.245 m³ und damit bei 11,35 Prozent, im Vorjahr waren es noch 7,2 Prozent. Durch das Sanierungsprogramm der Wasserleitungen in der Gemeinde ist Bürgermeister Miola zuversichtlich, dass es zukünftig weniger Rohrbrüche gibt.
Der Gemeinderat nimmt die Wasserzahlen zur Kenntnis.



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