Kleinkunstpreis 2019
Zur Förderung der Kleinkunst im Lande hat die Regierung von Baden-Württemberg im Jahre 1986 den Kleinkunstpreis Baden-Württemberg gestiftet.
https://laks-bw.de/fileadmin/default/download/KKP/kleinkunstpreis_ausschreibung_2017_web.pdf
Dieser Preis umfasst alle künstlerischen Sparten der Kleinkunst und wird jährlich verliehen. Über die Verleihung entscheidet das Wissenschaftsministerium aufgrund des Vorschlags einer Jury. Dieser Jury gehören namhafte Interpreten, Kritiker und Veranstalter an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Kleinkunstpreis ist mit insgesamt 17.000 Euro dotiert.
Die Teilnahmebedingungen: Die Bewerber/-innen sollen mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen. Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelinterpret/-innen als auch Gruppen.
Ausloberin ist die Landesregierung von Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Die Durchführung und Abwicklung der Ausschreibung und des weiteren Verfahrens obliegt der LAKS Baden-Württemberg e.V.