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Land Baden-Württemberg ruft die dritte Pandemiestufe aus
Auszug Pressemitteilung Land Baden-Württemberg:
Baden-Württemberg wappnet sich für die kritische Phase. Angesichts der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen ruft die Landesregierung die dritte Pandemiestufe aus. Dazu wird die Corona-Verordnung um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neuen Regelungen treten am Montag, 19. Oktober, in Kraft.
Die hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen veranlasst die baden-württembergische Landesregierung, nun die dritte Pandemiestufe auszurufen. Dies hat das Kabinett in einer Sondersitzung am Samstag, 17. Oktober, beschlossen. Die steigenden Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchsgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen machen diesen Schritt notwendig. Dazu wird die Corona-Verordnung des Landes entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neue Fassung der Corona-Verordnung tritt am Montag, 19. Oktober, in Kraft, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe.
Als wesentliche Änderungen wurden definiert:
- Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im
Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
- Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
- Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg: