Information zur Grundsteuerreform
Die für die Grundsteuerreform maßgebenden Bodenrichtwerte einschließlich Bodenrichtwertkarten sollten bis zum 01. Juli 2022 von den Gutachterausschüssen bereitgestellt werden.
Allerdings hat sich bei der Bearbeitung gezeigt, dass dieser knappe Zeitrahmen nicht eingehalten werden kann.
Die Bodenrichtwerte sowie die dazugehörigen Bodenrichtwertkarten können voraussichtlich ab Mitte bis Ende August 2022 auf der Homepage der jeweiligen Kommune bzw. unter BORIS-BW eingesehen werden.
Gaildorf, 23. Juni 2022
Susanne Seibold
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Limpurger Land-Bühlertal