Fichtenberg (Druckversion)

Räum- und Streupflicht

Räum- und Streupflicht auf Gehwegen

Die Gemeindeverwaltung möchte aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass es nach der Streupflichtsatzung der Gemeinde den Straßenanliegern obliegt, unter anderem die Gehwege zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.

 

Besonders älteren Menschen oder z.B. auch Personen mit Kinderwagen fällt es sonst sehr schwer, auf den Gehwegen zu laufen.

 

Insbesondere möchten wir auf § 7 der Streupflichtsatzung hinweisen:

Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.

Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.

 

Die Gemeindeverwaltung bittet um Beachtung.

http://www.fichtenberg.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-aktuell