Fichtenberg (Druckversion)

Auskünfte zur Grundsteuer

Die Reform der Grundsteuer steht an. Die notwendigen Feststellungserklärungen müssen im Zeitraum 01.07.-31.10.2022 (nicht vorher) digital eingereicht werden. Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung sind möglich – etwa für Personen, die zu einer digitalen Abgabe nicht in der Lage sind. Dazu zählen Sie, wenn Sie beispielsweise keinen Computer oder Internetzugang besitzen. In dem Fall können Sie die Feststellungserklärung in Papierform abgeben. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie ab dem 1. Juli 2022 in Ihrem Finanzamt. Sie können sich aber auch von Angehörigen helfen lassen und die Feststellungserklärung digital über deren ELSTER-Konto übermitteln.

 

Für Auskünfte zur Grundsteuer und für die Befreiung von der digitalen Einreichung ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Die Gemeinde kann hierzu keine Auskünfte geben. Es wird deshalb gebeten, direkt beim zuständigen Finanzamt anzurufen.

 

Für weitere Infos gibt es auch den folgenden Link der Finanzverwaltung:

FAQ zur Grundsteuer: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

 

Weitere Links zum Abruf der Bodenrichtwerte finden Sie unter (erst ab 01.07.2022):

Finanzämter Baden-Württemberg - Was Sie wissen müssen (fv-bwl.de)

Finanzämter Baden-Württemberg - Grundsteuer (fv-bwl.de)

http://www.fichtenberg.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-aktuell