Fichtenberg (Druckversion)

Bodenrichtwerte Gemeinde Fichtenberg

Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss Limpurger Land-Bühlertal am 07.09.2022 festgelegt. Eingesehen werden können Sie unter nachfolgendem Link.
www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/

Auskünfte erteilt die
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Limpurger Land –Bühlertal
Stadtverwaltung Gaildorf
Schloss-Strasse 20
74405 Gaildorf

Susanne Seibold
Tel.: 07971 / 253 –179
E-Mail: susanne.seibold(@)gaildorf.de

Der Gutachterausschuss Limpurger Land-Bühlertal ist seit 01. Januar 2020 das unabhängige Sachverständigengremium für die Städte Gaildorf, Ilshofen und Vellberg sowie für die Gemeinden Mainhardt, Obersontheim, Oberrot, Bühlertann, Untermünkheim, Fichtenberg, Sulzbach-Laufen, Braunsbach, Bühlerzell und Wolpertshausen. Ihr Ansprechpartner zum Thema Immobilienbewertung ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, welche bei der Stadtverwaltung Gaildorf angesiedelt ist.

Neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten und der Führung einer Kaufpreis-sammlung zählt die Ermittlung von Bodenrichtwerten zu den Hauptaufgaben des Gutachterausschusses.

 

Bodenrichtwerte:

Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingegangenen und auswertbaren Kaufverträge.

Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte. Die Preise für einzelne Baugrundstücke können je nach Lage und Bebaubarkeit von diesen Werten nach oben oder unten abweichen.

Die Bodenrichtwerte dienen als wichtige Information für alle interessierten Bürger*innen, freie Sachverständige, Banken, Versicherungen, Finanzämter sowie Notariate und sollen die Transparenz des Grundstücksmarkts sicherstellen.

 

Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer:

Die aktuell für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer erforderlichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 können über Boris BW – gutachterausschuesse-bw.de eingesehen werden.

 

In seiner Sitzung am 01.09.2022 hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Fichtenberg gemäß § 193 Absatz 5 des Baugesetzbuches (BauGB) die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Fichtenberg zum 01. Januar 2022 wie folgt festgelegt:

 

Bodenrichtwerte Fichtenberg 01.01.2022

http://www.fichtenberg.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-aktuell