Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Brückäcker, 3. Änderung"
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung "Brückäcker, 3. Änderung" in Fichtenberg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat Fichtenberg hat am 15.06.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der
Bebauungsplanänderung "Brückäcker, 3. Änderung" in Fichtenberg einschließlich der Satzung
über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit planungsrechtlichen
Festsetzungen und Begründung vom 15.06.2018, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich
Kreisplanung.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt, unten dargestellt.
Die Entwürfe der Bebauungsplanänderung und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu
diesem Bebauungsplan werden mit Textteil und Begründung
vom 06.07.2018
bis einschließlich 06.08.2018
im Rathaus, öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können beim Bürgermeisteramt während der üblichen
Dienststunden Anregungen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht
werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist
unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
gez. Miola
Bürgermeister