Fichtenberg (Druckversion)

Abschaffung des Kinderreisepasses und Gebührenerhöhung des Reisepasses

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses, mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens, das am 13. Oktober 2023 in Kraft getreten ist, beschlossen. Daher werden ab dem 01.01.2024 keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten jedoch ihre Gültigkeit. Die Eltern haben die Möglichkeit für ihre Kinder entweder einen elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis zu beantragen. Beide Dokumente haben eine Gültigkeit von sechs Jahren, abhängig jedoch von der Aktualität des Lichtbildes. Die Gebühr für einen Personalausweis (unter 24 Jahren) beträgt 22,80 € beziehungsweise für einen Reisepass (unter 24 Jahren) 37,50 €. Über die Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie detaillierte Informationen zu den Einreisebedingungen und den erforderlichen Reisedokumenten. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungszeiten für Reisepässe bei der Bundesdruckerei derzeit auf ungefähr vier bis fünf Wochen belaufen, bei einem Personalausweis sind es derzeit ungefähr zwei bis drei Wochen.

Außerdem steigen ab dem 01.01.2024 die Gebühren für den Reisepass, ab dem 24. Lebensjahr, von bisher 60,00 € auf 70,00 €.

Für Urlaubsreisen im nächsten Jahr sollten Sie daher rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Dokumente prüfen.

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