Fichtenberg (Druckversion)

Information über anstehende floristische und faunistische Kartierungen im Außenbereich unserer Gemeinde

Seit Inkrafttreten der Europäischen Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) und der Umsetzung der Richtlinie in das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz hat sich in Baden-Württemberg viel getan. Ein bedeutender Teil waren die Gebietsmeldungen von insgesamt 260 FFH-Gebieten, die gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 bilden.

Deutschland ist verpflichtet, alle 6 Jahre der Europäischen Kommission über die Umsetzung der FFH-Richtlinie zu berichten. Ein wesentlicher Teil der Berichtspflicht sind die Erhaltungszustände der europaweit geschützten Lebensräume und Arten, die regelmäßig überwacht werden müssen (FFH-Monitoring). Die Bundesländer, die für die Umsetzung des Naturschutzrechtes zuständig sind, haben aus diesem Grund beschlossen, gemeinsam ein Stichprobensystem aufzubauen, das Daten zu den Erhaltungszuständen der Lebensräume und Arten liefert. Weitere Informationen zum FFH-Monitoring erhalten Sie auf den Internetseiten der LUBW, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg:

www.lubw.baden-wuerttemberg.de à Natur- und Landschaft à Natura 2000 à Berichtspflichten und Montoring à FFH-Richtlinie.

Seit 2010 wird im Auftrag der LUBW das Stichprobensystem in die Praxis umgesetzt. Dazu werden die benötigten Daten zu den Lebensräumen und Arten der FFH-Richtlinie in festgelegten Untersuchungsflächen erhoben. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei den floristischen und faunistischen Erfassungen und Auswertungen nicht statt. Die Untersuchungsergebnisse aus den Stichproben werden auf die Bundesfläche hochgerechnet, um eine Aussage zu den Erhaltungszuständen der Lebensräume und Arten innerhalb der kontinentalen Region in Deutschland zu ermöglichen.

Ein Teil der Kartierungen wird zwischen 2011 und 2012 im Außenbereich der Gemeinde stattfinden. Die Kartierungen müssen für die jeweilige Art bzw. Lebensraum bei optimalen Witterungsbedingungen stattfinden, so dass der genaue Untersuchungszeitpunkt und das tatsächliche Untersuchungsjahr im Vorfeld nicht genannt werden können. Bei den Kartierungen werden keine dauerhaften Messgeräte installiert oder Markierungen auf der Fläche vorgenommen.

http://www.fichtenberg.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-aktuell