Fichtenberg (Druckversion)

Flurbereinigung Fichtenberg

Die Gemeinde informiert:

Flurbereinigung Fichtenberg (L 1066), Landkreis Schwäbisch HallTeilnehmerversammlung vom 13.04.2011 mit Wahl des Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft

Am 13.04.2011 fand die Teilnehmerversammlung zum Flurbereinigungsverfahren im Bürgersaal des Rathauses statt.

Nach der Begrüßung durch den Amtsleiter des Flurneuordnungsamtes Herrn Rabe, wurde der weitere Ablauf des Flurneuordnungsverfahren dargestellt.

Herr Rabe weist darauf hin, dass es sich bei dem bereits am 20.12.2005 angeordneten Flurneuordnungsverfahren in Fichtenberg um ein Sonderverfahren handelt, bei dem vorrangig die durch die Verlegung der Landesstraße entstandenen Nachteile ausgeglichen werden sollen. Deshalb sind auch weder ein Landabzug noch eine Kostenbeteiligungen für die Grundstückseigentümer zu erwarten. In diesem Verfahren sollen in erster Linie wieder geordnete eigentumsrechtliche Verhältnisse geschaffen werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart (Straßenbauverwaltung) und die Gemeinde Fichtenberg haben bereits zahlreiche Kaufverträge und Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen. Abschließende Verhandlungen bezüglich des Grunderwerbs für die landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen stehen teilweise noch an.

Die Umsetzung der Kaufverträge und die Neuordnung der Grundstücke im Zusammenwirken mit den jeweiligen Grundstückseigentümern sind die Aufgaben des Flurneuordnungsamtes.

Zunächst wird das Vermessungsamt die Gebietsgrenze des Flurneuordnungsgebietes bestimmen und feststellen. Sobald die Bauarbeiten vollends abgeschlossen sind, wird das Flurneuordnungsamt die Grenzen der neuen L 1066, die Verlegung der Rot und die sonstigen Straßen, Gewässer und Wege katastermäßig neu festlegen und falls erforderlich auch neu abmarken und aufmessen. Durch Änderung des Vermessungsgesetzes besteht keine Abmarkungspflicht mehr. In Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung wird jedoch zugesagt, dass diejenigen Grenzen, die unterschiedliche Eigentumsverhältnisse zwischen privaten Eigentümern festlegen, zur Rechtssicherheit weiterhin mit Grenzmarken abgemarkt werden.

Vor Festlegung der neuen Grenzen und der Flurstücksbildungen werden die jeweiligen Grundstückseigentümer vom Flurneuordnungsamt angehört. (Voraussichtlich nicht vor 2012).

Zu dem weiteren Vorgehen ergeben sich noch einige Fragen, die alle beantwortet werden.

Im Anschluss daran fand die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft statt, bei der Bürgermeister Miola einstimmig gewählt wurde.

Auskünfte zur Flurneuordnung und zum Verfahren Fichtenberg ( L 1066)

Allgemeine Informationen zum Thema Flurneuordnung können im Internet unter www.lgl-bw.de abgerufen werden. Weitere Einzelheiten zum Flurneuordnungsverfahren Fichtenberg (L 1066) sind hier unter Flurneuordnung/Verfahren hinterlegt.

Auskünfte erteilt auf Anfrage das
Landratsamt Schwäbisch Hall
Flurneuordnungsamt
Dienststelle Schwäbisch Hall
Bahnhofstraße 21
74523 Schwäbisch Hall

Tel: 0791/752-4200 (Zentrale)

Bearbeiter und Ansprechpartner sind:

Herr Weidenbach (Leitender Flurbereinigungsingenieur) Tel: 0791/752-4240

Herr Ramonat (Ausführender Ingenieur) Tel: 0791/752-4231

http://www.fichtenberg.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-aktuell