Fichtenberg (Druckversion)

Corona-Pandemie - Schließung Kindertagesstätten im Landkreis

Die Kindertagesstätten im Landkreis werden ab dem 22. März auf Grund der hohen Inzidenzwerte geschlossen. Betroffen ist auch der Kindergarten Fichtenberg. Es wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet.

Auf Grund eines Inzidenzwerts von 270,9 im Landkreis Schwäbisch Hall, hat das Landratsamt am Donnerstag, den 18.03.2021, eine Allgemeinverfügung erlassen, die zur Eindämmung des Infektionsgeschehens die Schließung aller Kindertagesstätten im Landkreis vorsieht.

Die Allgemeinverfügung wurde aktuell verlängert bis zum 11.04.2021. Sie tritt vorher außer Kraft, wenn die landkreisweite Sieben-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 sinkt.

Im Kindergarten Fichtenberg findet wieder eine Notbetreuung statt und umfasst die bisher gebuchten Betreuungszeiten. Eltern, die eine Notbetreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, finden hier das entsprechende Antragsformular und weitere Unterlagen. Die Erziehungsberechtigten werden jedoch gebeten, diese nur bei zwingender Notwendigkeit in Anspruch zu nehmen.

Anspruch auf Notbetreuung haben nach der Allgemeinverfügung Kinder

  • deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist oder
  • deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben, und hierdurch an der Betreuung gehindert sind.
    Dies gilt auch, wenn eine Person alleinerziehend ist und sie die Voraussetzungen erfüllt. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, z.B. schwere Erkrankung, an der Betreuung gehindert ist.
    Die berufliche Unabkömmlichkeit ist von Arbeitnehmern mittels einer Bestätigung des Arbeitgebers nachzuweisen oder
  • die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind.

Die Allgemeinverfügung schreibt ausdrücklich eine Arbeitgeberbescheinigung vor, mit der der Arbeitgeber bestätigt, dass die Eltern unabkömmlich sind. Die Allgemeinverfügung ist abrufbar auf der Seite des Landratsamts Schwäbisch Hall.

Der Antrag ist bei der Gemeindeverwaltung Fichtenberg (Frau Stefanie Dietz, Tel: 07971 / 95 55 20, stefanie.dietz@fichtenberg.de) abzugeben.

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