Dienstleistungen: Fichtenberg

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Um eine Terminbuchung bei einem unserer angemeldeten Anbieter abzuschließen, werden einige Informationen zur Abwicklung des Auftrags benötigt. Dabei wird grundsätzlich zwischen entsprechend gekennzeichneten Pflichtangaben und freiwilligen Angaben unterschieden. Bei den abgefragten Daten handelt es sich in der Regel um persönliche Informationen wie:

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  • Vorname und Nachname
  • Telefonnummer
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Die tatsächlich geforderten Informationen können dabei variieren, da sie vom Anbieter selbst festgelegt werden. Die Daten werden im Anschluss durch uns und den jeweiligen Anbieter für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen verwendet.

Dazu zählen:

  • Verwendung Ihres Namens zur eindeutigen Anrede und Identifikation
  • Verwendung Ihrer Kontaktdaten, um Sie gegebenenfalls über wichtige Informationen wie Terminausfall durch Krankheit in Kenntnis zu setzen.
  • Verwendung der Kontaktdaten zum Versenden von Bestätigungsnachrichten oder Terminerinnerungen
  • Verwendung von vergangenen Termininformationen, um Ihnen einen bestmöglichen Service anbieten zu können
  • Automatisches Vorausfüllen des Buchungsformulars bei erneutem Besuch. (Dazu werden die Eingaben nach Abschluss der Buchung im sog. Local Storage des Browsers gespeichert)

Die terminbezogenen Kundendaten werden von uns ausschließlich zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten gegenüber unserer Kunden erhoben, von uns jedoch nicht anderweitig ausgewertet genutzt oder gar an Dritte übermittelt.

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Hauptbereich

Berufliche Aufstiegsfortbildung (AFBG) - Darlehen zurückzahlen

Haben Sie für eine berufliche Fortbildung eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) in Anspruch genommen? Dann müssen Sie den Anteil, den Sie als Darlehen erhalten haben, zurückzuzahlen.

Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Rückzahlung in festgelegten monatlichen Beträgen ab dem vertraglich festgelegten Tilgungsbeginn
  • Vollständige Rückzahlung des gesamten Darlehens in einer Summe bereits vor Tilgungsbeginn
    In diesem Fall fallen keinerlei Zinsen für Sie an.
  • Vorzeitige Rückzahlung in Teilbeträgen von mindestens 500 Euro monatlich

Hinweis: Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit, höchstens jedoch für sechs Jahre, zins- und tilgungsfrei. Mit Beginn der Rückzahlungspflicht können Sie zwischen einem festen Zinssatz und einem variablen Zinssatz wählen. Diese Zinssätze werden jeweils am 1. April und am 1. Oktober neu festgelegt. Der Zinssatz liegt in jedem Fall unter dem marktüblichen Zinssatz.

Können Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation vorübergehend die Raten nicht zahlen, kann die zuständige Stelle das Darlehen für zwölf Monate stunden.

Ihnen kann in folgenden Fällen ein Teil der Darlehensforderung erlassen werden:

  • bei erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung: Es können Ihnen auf Antrag 25% des valutierenden Darlehens erlassen werden.
    Hinweis: Darlehen zum Lebensunterhalt und für das Meisterstück werden nicht berücksichtigt.
  • bei Existenzgründung: Es können Ihnen auf Antrag folgende Erlasse des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt werden:
    • 33 %, wenn ein zusätzlicher Auszubildender oder eine zusätzliche Auszubildende eingestellt wurde, dessen oder deren Ausbildungsverhältnis seit mindestens 12 Monaten besteht,
    • 33 % für einen zusätzlichen Arbeitnehmer oder eine zusätzliche Arbeitnehmerin, dessen oder deren sozialversicherungspflichtiges unbefristetes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens sechs Monaten besteht,
    • 66 % für einen zusätzlichen Auszubildenden oder eine zusätzliche Auszubildende und einen zusätzlichen Arbeitnehmer oder eine zusätzliche Arbeitnehmerin oder für zwei zusätzliche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen, sofern die jeweiligen Beschäftigungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Hinweis: Bei einer bis zum 30.06.2009 erfolgten Existenzgründung können Ihnen auf Antrag 66% des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen werden.

Verfahrensablauf

Etwa 30 Tage vor dem vertraglich festgelegten Tilgungsbeginn erhalten Sie ein Informationsschreiben. Darin informiert Sie die KfW über den Tilgungsbeginn und weist Sie noch einmal auf die geltenden Darlehensbedingungen hin.

Eine Stundung der Raten oder den Teilerlass wegen Existenzgründung können Sie schriftlich bei der KfW beantragen.

Hinweis: Für die Zahlung der monatlichen Raten müssen Sie der KfW eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Raten werden jeweils zum Monatssende eingezogen. Das Konto, von dem die Raten abgebucht werden, haben Sie bereits im Darlehensvertrag angegeben. Sollte sich Ihre Kontoverbindung geändert haben, müssen Sie das der KfW unverzüglich mitteilen.

Fristen

Das Darlehen müssen Sie innerhalb von 10 Jahren mit einer gesetzlich festgelegten monatlichen Rate von mindestens 128 Euro zurückzahlen.

Wenn Sie eine Stundung der Raten oder einen Teilerlass der Darlehensforderung erhalten möchten, müssen Sie dies der KfW so früh wie möglich mitteilen.

Unterlagen

bei Antrag auf Stundung der Raten: aktuelle Nachweise über Ihre Einkommenssituation (z.B. Gehaltsbescheinigung, Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid)

  • bei Antrag auf Leistungserlass: beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
  • bei Antrag auf Teilerlass wegen Existenzgründung:
    • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
    • Prüfungszeugnis
    • Nachweis über die sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter
    • bei Kapital- oder Personengesellschaften: Kopie des Gesellschafter- und eventuell des Geschäftsführervertrages

Kosten

für die Beantragung von Stundung oder Teilerlass: keine

Zuständigkeit

die KfW Bankengruppe - Förderbank

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 14.10.2016 freigegeben.

Reizvolle Umgebung

der Diebach-Stausee