Dienstleistungen: Fichtenberg

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Vor Abschluss der Terminbuchung wird der Buchende auf die Geltung dieser cituro Datenschutzbestimmung hingewiesen und stimmt anschließend mit dem Abschluss der Buchung der Verarbeitung seiner Daten gemäß der vorliegenden Datenschutzbestimmung als betroffene Person zu.

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Um eine Terminbuchung bei einem unserer angemeldeten Anbieter abzuschließen, werden einige Informationen zur Abwicklung des Auftrags benötigt. Dabei wird grundsätzlich zwischen entsprechend gekennzeichneten Pflichtangaben und freiwilligen Angaben unterschieden. Bei den abgefragten Daten handelt es sich in der Regel um persönliche Informationen wie:

  • Anrede
  • Vorname und Nachname
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Die tatsächlich geforderten Informationen können dabei variieren, da sie vom Anbieter selbst festgelegt werden. Die Daten werden im Anschluss durch uns und den jeweiligen Anbieter für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen verwendet.

Dazu zählen:

  • Verwendung Ihres Namens zur eindeutigen Anrede und Identifikation
  • Verwendung Ihrer Kontaktdaten, um Sie gegebenenfalls über wichtige Informationen wie Terminausfall durch Krankheit in Kenntnis zu setzen.
  • Verwendung der Kontaktdaten zum Versenden von Bestätigungsnachrichten oder Terminerinnerungen
  • Verwendung von vergangenen Termininformationen, um Ihnen einen bestmöglichen Service anbieten zu können
  • Automatisches Vorausfüllen des Buchungsformulars bei erneutem Besuch. (Dazu werden die Eingaben nach Abschluss der Buchung im sog. Local Storage des Browsers gespeichert)

Die terminbezogenen Kundendaten werden von uns ausschließlich zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten gegenüber unserer Kunden erhoben, von uns jedoch nicht anderweitig ausgewertet genutzt oder gar an Dritte übermittelt.

Essentiell

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Wohnungsbauprämie beantragen

Wenn Sie Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus leisten, können Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen. Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind insbesondere Einzahlungen in einen Bausparvertrag, aber auch andere Zahlungen, z. B. für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft.

Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 10 % (bis 2020: 8,8 %) Ihrer Aufwendungen. Für jedes Sparjahr werden als Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus höchstens zugrunde gelegt:

  • 700 Euro (bis 2020: 512 Euro), wenn Sie ledig sind, oder
  • 1.400 Euro (bis 2020: 1.024 Euro), wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben.Sparjahr ist das Kalenderjahr, in dem Sie die Aufwendungen geleistet haben.

Die Wohnungsbauprämie ist nicht einkommensteuerpflichtig.

Verfahrensablauf

Die Wohnungsbauprämie müssen Sie bei Ihrem Anlageinstitut beantragen. Nutzen Sie dafür das Formular, das Ihnen Ihr Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zugeschickt hat.

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben:

Die Wohnungsbauprämie ist bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst fällig, wenn

  • die gesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren nach Vertragsschluss abgelaufen ist oder
  • das angesammelte Guthaben (inklusive der Wohnungsbauprämie) aus dem Vertrag nach Auszahlung unverzüglich und unmittelbar für den Wohnungsbau oder andere wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird bzw. werden soll.

Sollten Sie das angesammelte Guthaben innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist anderweitig verwenden, so entfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben:

Die Wohnungsbauprämie ist bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst fällig, wenn

  • die gesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren nach Vertragsschluss abgelaufen ist und
  • Sie bei Abschluss des Vertrages noch nicht älter als 25 Jahre sind oder waren oder
  • das angesammelte Guthaben (inklusive der Wohnungsbauprämie) aus dem Vertrag nach Auszahlung unverzüglich und unmittelbar für den Wohnungsbau oder andere wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird bzw. werden soll.

Fristen

bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

Ihr Anlageinstitut z.B. der Bausparkasse

Freigabevermerk

  • 18.09.2023 Bundesfinanzministerium

Reizvolle Umgebung

der Diebach-Stausee