Lebenslagen -Service LRA und BW: Fichtenberg

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Vor Abschluss der Terminbuchung wird der Buchende auf die Geltung dieser cituro Datenschutzbestimmung hingewiesen und stimmt anschließend mit dem Abschluss der Buchung der Verarbeitung seiner Daten gemäß der vorliegenden Datenschutzbestimmung als betroffene Person zu.

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Um eine Terminbuchung bei einem unserer angemeldeten Anbieter abzuschließen, werden einige Informationen zur Abwicklung des Auftrags benötigt. Dabei wird grundsätzlich zwischen entsprechend gekennzeichneten Pflichtangaben und freiwilligen Angaben unterschieden. Bei den abgefragten Daten handelt es sich in der Regel um persönliche Informationen wie:

  • Anrede
  • Vorname und Nachname
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Die tatsächlich geforderten Informationen können dabei variieren, da sie vom Anbieter selbst festgelegt werden. Die Daten werden im Anschluss durch uns und den jeweiligen Anbieter für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen verwendet.

Dazu zählen:

  • Verwendung Ihres Namens zur eindeutigen Anrede und Identifikation
  • Verwendung Ihrer Kontaktdaten, um Sie gegebenenfalls über wichtige Informationen wie Terminausfall durch Krankheit in Kenntnis zu setzen.
  • Verwendung der Kontaktdaten zum Versenden von Bestätigungsnachrichten oder Terminerinnerungen
  • Verwendung von vergangenen Termininformationen, um Ihnen einen bestmöglichen Service anbieten zu können
  • Automatisches Vorausfüllen des Buchungsformulars bei erneutem Besuch. (Dazu werden die Eingaben nach Abschluss der Buchung im sog. Local Storage des Browsers gespeichert)

Die terminbezogenen Kundendaten werden von uns ausschließlich zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten gegenüber unserer Kunden erhoben, von uns jedoch nicht anderweitig ausgewertet genutzt oder gar an Dritte übermittelt.

Essentiell

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Reaktionsmöglichkeiten als Schuldner

Wenn Sie jemandem Geld schulden, müssen Sie diese Schuld bezahlen.
Ihr Gläubiger hat das Recht, seine Forderung durchzusetzen.
Wie Sie auf das Vorgehen Ihres Gläubigers reagieren können, erfahren Sie hier.

Hinweis: Beachten Sie, dass das Einlegen aussichtsloser Rechtsbehelfe, die der Verfahrensverzögerung dienen sollen, nur Ihre Kosten erhöht.

Bei jeder Rechnung, die Sie erhalten, müssen Sie beachten, wann die Zahlung fällig ist.
Bezahlen Sie die Rechnung nicht, schickt Ihnen der Gläubiger in der Regel eine Zahlungsaufforderung, die Mahnung.
Mit der Mahnung werden Sie in Verzug gesetzt. Daran knüpfen sich mehrere Folgen an, zum Beispiel Verzugszinsen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen der Gläubiger keine Mahnung schreiben muss, um Sie als Schuldner in Verzug zu setzen. Nicht erforderlich ist eine Mahnung, wenn

  • für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (z.B. der Kaufpreis ist bis zum 16. Juni 2023 zahlbar),
  • der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt (z.B. Bezahlung zwei Wochen nach Lieferung),
  • der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
  • aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist (z.B. der Schuldner kündigt an, dass er zahlen wird und tut es dann doch nicht).

Wenn Sie das Geschäft für einen gewerblichen oder einen selbstständigen beruflichen Zweck getätigt haben, kommen Sie spätestens in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlen.
Andernfalls (als Verbraucher) müssen Sie darauf in der Rechnung oder der Zahlungsaufstellung aber besonders hingewiesen worden sein.

Haben Sie eine Mahnung erhalten, wird Ihnen darin eine bestimmte Zahlungsfrist genannt.
Zunächst sollten Sie prüfen, ob die gestellte Forderung richtig ist.
Können Sie die Forderung nicht bezahlen, ist es sinnvoll, Kontakt mit dem Gläubiger aufzunehmen und ihm Ihre Situation zu erklären. Vielleicht findet sich eine Alternative, wie beispielsweise die Vereinbarung einer Ratenzahlung.

Haben Sie den Zahlungstermin nicht eingehalten oder auf eine schriftliche Mahnung nicht reagiert, kann der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen.
Mit dem Mahnbescheid werden Sie aufgefordert, eine bestimmte Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen.

Hinweis: Das Amtsgericht prüft im Mahnbescheidsverfahren weder den Inhalt noch die Richtigkeit des Zahlungsanspruches. Deshalb sollten Sie prüfen, ob der Zahlungsanspruch tatsächlich besteht.

Mit dem Mahnbescheid wird Ihnen ein Widerspruchsformular zugeschickt. Wenn Sie die Geldforderung für ganz oder teilweise unbegründet halten, können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.

Haben Sie keinen Widerspruch eingelegt, erlässt das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid. Mit Hilfe des Vollstreckungsbescheids kann die Forderung nun zwangsweise im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden, beispielsweise mithilfe eines Gerichtsvollziehers oder durch Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber.

Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Wurde kein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, wird er rechtskräftig.
Der Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel ähnlich einem Gerichtsurteil.
Darin titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren.

Vertiefende Informationen

Einen Überblick über das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren erhalten Sie im Ratgeber "Restschuldbefreiung - wirtschaftlicher Neustart". Das Bundesministerum der Justiz und für Verbraucherschutz hat ihn herausgegeben.

Freigabevermerk

30.06.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Reizvolle Umgebung

der Diebach-Stausee