Verbesserte Lebensqualität für Schwerstkranke: Neue Palliativversorgung in Baden-Württemberg
Erstelldatum22.07.2014
Verbesserte Lebensqualität für Schwerstkranke:
Neue Palliativversorgung in Baden-Württemberg
Schwerstkranke Menschen in Baden-Württemberg werden zukünftig in ihrem letzten Lebensabschnitt in der Versorgungsregion Heilbronn noch intensiver betreut. Dies ermöglicht der Vertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Palliativnetzwerken im Land.
Rund 10.000 Menschen soll dadurch ein würdevolleres Sterben in der häuslichen Umgebung ermöglicht werden.
Die zurzeit bestehenden 28 Palliative-Care-Teams in Baden Württemberg haben sich größtenteils zu einer Landesarbeitsgemeinschaft (LAG SAPV BW) zusammengeschlossen.
In der Fachwelt geht man davon aus, dass bei rund zehn Prozent aller Sterbenden die Möglichkeiten der allgemeinen Palliativversorgung bisher nicht ausreichen. Sie mussten deshalb meistens in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Diese Menschen, die an einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankung mit einem besonders aufwändigen Versorgungsbedarf leiden, können zukünftig im Rahmen der SAPV zu Hause begleitet und bedarfsgerecht betreut werden.
Auch Versicherte in Pflegeeinrichtungen haben einen Anspruch auf SAPV.
Die Begleitung schwerstkranker Patienten erfordert ein abgestimmtes Vorgehen unter den verschiedenen Leistungserbringern. Charakteristisch für die SAPV-Versorgung sind daher die sogenannten Palliative-Care-Teams (PCT), die multiprofessionell mit hochqualifizierten Mitarbeitern besetzt sein müssen. Hierzu gehören u.a. speziell ausgebildete Ärzte und Pflegefachkräfte. Die Palliative-Care-Teams, mit denen die Krankenkasse einen Versorgungsvertrag abschließen, müssen ihre Zusammenarbeit über Kooperationsvereinbarungen nachweisen und ein Versorgungskonzept vorlegen. In diesem Konzeptmüssen u.a. Mitarbeiterkapazitäten, Versorgungsgebiet und Qualifikationsnachweise nachvollziehbar dargestellt werden.
Die jeweilige Versorgung richtet sich nach dem spezifischen Bedarf der Versicherten. So kann in einem Fall die unterstützende Beratung des Hausarztes und der betreuenden Angehörigen ausreichen, in einem anderen Fall übernimmt das Team selbst Teile der ärztlichen und pflegerischen Betreuung. Hierbei wird darauf geachtet, dass bewährte Strukturen in der Region möglichst aufrecht erhalten bleiben und eingebunden werden.
Pro 250.000 Einwohner wird ein Palliative-Care-Team benötigt. Dieser Richtwert aus der Fachwelt wird zu Grunde gelegt.
Sie beschäftigen sich mit Fragen am Lebensende: Ist die Schmerzmedikation ausreichend? Ist die Atemnot des Patienten gelindert? Soll ein Patient künstlich ernährt werden? Wie stehen die Angehörigen dazu? Die Teams zeichnen sich durch hohe Spezialisierung, fachliche Kompetenz, Multiprofessionalität und einer Erreichbarkeit von 24-Stunden am Tag an sieben Tagen die Woche aus.
Sterbebegleitung bleibt dabei eine wichtige Aufgabe der Hausärzte. Man schätzt, dass der Großteil der Sterbenden eine allgemeine Palliativversorgung (durch Hausarzt und ambulante Dienste) und nur 10% eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung benötigen. Die enge Kooperation des PCT mit allen an der Primärversorgung des Patienten Beteiligten, wie auch mit ambulanten Hospizdiensten, ist deshalb auch im Mustervertrag verbindlich geregelt.
Für die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände ist es ein wichtiges Anliegen, dass Patienten am Lebensende umfassend und unbürokratisch versorgt werden. Auch für diesen letzten Lebensabschnitt geht es trotz aller Ängste und Unsicherheiten darum, Lebensqualität auch in dieser schwierigen Phase zu bewahren und die verschiedenen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Möglichkeiten so zu verknüpfen, dass ein tragfähiges Netz entsteht.
Mit der SAPV als Kombinationsleistung kann die Versorgung des behandelten Hausarztes und der häuslichen Krankenpflege im Bedarfsfall sinnvoll durch palliativ geschulte Fachkräfte ergänzt werden.
Hierfür werden weiterhin Verträge in Baden-Württemberg mit Palliativnetzwerken geschlossen, die diese Betreuung sicherstellen.