Anziehend
Einen besonderen Anziehungspunkt stellt der landschaftlich besonders reizvoll gelegene Diebach-Stausee dar, der im Sommer ein beliebter Treffpunkt für Badelustige ist. Ausgedehnte Liegewiesen, Umkleidekabinen, Duschen sowie ein abgetrennter Kinderbereich sind vorhanden. Das "Seestüble" - am Waldrand oberhalb des Sees gelegen - lädt Badegäste, Wanderer und Spaziergänger mit einer reichhaltigen Speisekarte zum Verweilen ein. Ursprünglich wurde der Diebach-Stausee vom Wasserverband Fichtenberger Rot als Rückhaltebecken gebaut und später durch eine Vereinbarung zum Badesee umfunktioniert.
Bitte beachten Sie:
- Hunde sind auf der Liegewiese und im Stausee nicht erlaubt.
- Grillen ist nur auf dem Grillplatz der Gemeinde möglich.
Daten & Fakten
- Fertigstellung: 1973
- Baukosten: 2,25 Mio. Euro
- Dauerstaufläche: 2,0 ha
- Maximale Staufläche: 8,5 ha
- Gesamtstauraum: 465.000 m³
- Einzugsgebiet: 4,7 km²
- Dammhöhe: 17 m
- Freizeiteinrichtungen: ja
- sonstige Nutzung: Fischerei
Sie sollten beim Baden folgende Regeln beachten:
- Nur im gekennzeichneten Bereich Baden.
- Vorsichtshalber niemals Kopfsprünge ins Wasser machen (Unfallgefahr).
- Das Sonnenbaden sollten Sie nicht übertreiben. Einölen bitte erst nach dem Badegang, sonst verursachen Sie einen Ölfilm. Vergessen Sie den UV-Sonnenschutz im Interesse der eigenen Haut nicht.
- Beachten Sie bitte vorhandene Warn- und Hinweistafeln.
Badegewässerverordnung vom 16.01.2008Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der BadegewässerlisteBeteiligung der Öffentlichkeit gem. § 11 der BadegVO
Das Land Baden-Württemberg hat am 16.01.2008 eine Landesverordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung - BadegVO) erlassen. Die Verordnung sieht vor, dass die Gemeinden über die unteren Gesundheitsbehördern / Landratsamt dem Landesgesundheitsamt jährlich bis zum 28.02. alle festgelegten Badegewässer melden.
Die Gemeinde Fichtenberg hat den Diebachstausee als Badegewässer gemeldet.
Die Badegewässerverordnung sieht in § 11 eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste vor. Die Öffentlichkeit hat daher Gelegenheit, Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zur aktuellen Badegewässerliste vorzubringen. Diese können schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Fichtenberg, Rathausstraße 13, 74427 Fichtenberg vorgebracht werden. Die Meldung der Gemeinde muss bis spätestens 28.02. eines laufenden Jahres erfolgen. Die Anregungen sollten daher bis spätestens 01.02. jeden Jahres bei der Gemeinde vorliegen.
Überprüfung der Qualität des Badewassers
Aktuelle Überprüfung durch das Gesundheitsamt Schwäbisch Hall
Durch das Gesundheitsamt Schwäbisch Hall findet eine monatliche Überprüfung der Qualität des Badewassers während der Badesaison von Mai bis September statt. Die entnommenen Wasserproben werden am Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg untersucht und gemäß der Badegewässer-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft beurteilt. Aktuelles Ergebnis siehe unten.