Hauptbereich
Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss Limpurger Land-Bühlertal ist seit 01. Januar 2020 das unabhängige Sachverständigengremium für die Städte Gaildorf, Ilshofen und Vellberg sowie für die Gemeinden Mainhardt, Obersontheim, Oberrot, Bühlertann, Untermünkheim, Fichtenberg, Sulzbach-Laufen, Braunsbach, Bühlerzell und Wolpertshausen.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören die Erstellung von Gutachten über den Verkehrs- bzw. Marktwert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken. Außerdem ist der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Führung der Kaufpreissammlung nach § 193 BauGB zuständig. Diese bildet die Basis für Verkehrswertgutachten, den Grundstücksmarktbericht und für Auskünfte an Sachverständige und Behörden.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Stadt Gaildorf angesiedelt.
Ansprechpartner sind:
Susanne Seibold, Telefon: 07971/253 - 179, Mail: susanne.seibold(@)gaildorf.de
Tobias Röder, Telefon: 07971/253 - 180, Mail:tobias.roeder(@)gaildorf.de
Schriftliche Anträge für Verkehrswertgutachten sind bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Limpurger Land-Bühlertal zu stellen, können jedoch auch bei den Kommunen vor Ort eingereicht werden.
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden Gebühren fällig, diese ergeben sich aus der Gebührensatzung ab 30.03.2023.
Erläuterungen zur Grundlage der Bodenrichtwerte:
- Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute, voll erschlossene Baugrundstücke
- Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungsverhältnissen
- Altlasten und Auswirkungen des Denkmalschutzes sind in den Bodenwerten unberücksichtigt
- Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und können im Einzelfall eine sachkundige Wertermittlung nicht ersetzen
- Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung und den Baugenehmigungsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus der Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen abgeleitet werden
Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer:
Die aktuell für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer erforderlichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 können über
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html?lang=de
eingesehen werden.
Bodenrichtwerte 2022
Bodenrichtwerte:
Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingegangenen und auswertbaren Kaufverträge.
Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte. Die Preise für einzelne Baugrundstücke können je nach Lage und Bebaubarkeit von diesen Werten nach oben oder unten abweichen.
Die Bodenrichtwerte dienen als wichtige Information für alle interessierten Bürger*innen, freie Sachverständige, Banken, Versicherungen, Finanzämter sowie Notariate und sollen die Transparenz des Grundstücksmarkts sicherstellen.
Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer:
Die aktuell für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer erforderlichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 können über Boris BW – gutachterausschuesse-bw.de eingesehen werden.
In seiner Sitzung am 01.09.2022 hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Fichtenberg gemäß § 193 Absatz 5 des Baugesetzbuches (BauGB) die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Fichtenberg zum 01. Januar 2022 wie folgt festgelegt: