Rathaus Aktuell: Fichtenberg

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Der Landkreis Schwäbisch Hall informiert:

Corona-Beschränkungen im Landkreis ändern sich nicht

Die hohen Inzidenzen lassen keinen Spielraum für Lockerungen – Kritik an landkreisbezogener Regelung-

 

Das Land Baden-Württemberg hat mit Wirkung ab dem 08. März 2021 seine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Hiernach sind Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen abhängig von der 7-Tages-Inzidenz innerhalb eines Landkreises vorgesehen, gestaffelt nach Inzidenzen unter 35, zwischen 35 und 50, zwischen 50 und 100 sowie über 100. Bei Änderung einer 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner treten mit der sogenannten „Notbremse“ wieder Verschärfungen in Kraft.

 

Im Landkreis Schwäbisch Hall liegt die Sieben-Tages-Inzidenz bereits seit mehreren Wochen über 100, mit Stand 08.03.2021 beträgt sie 172,3. Diese beinhaltet überwiegend die bislang bereits geltenden Beschränkungen und Betriebsschließungen. Somit bleibt es insbesondere bei den bisherigen Kontaktbeschränkungen, wonach sich ein Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person treffen dürfen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf dürfen weiterhin geöffnet haben. Sonstige Einzelhandelsgeschäfte mit Ausnahme von beispielsweise Buchläden, Baumärkten und Gärtnereien bleiben im Landkreis Schwäbisch Hall zunächst geschlossen.

 

Auch die nächtliche Ausgangssperre bleibt bestehen, wenn zusätzlich nach Feststellung des Gesundheitsamtes unter Berücksichtigung aller bisher getroffenen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung besteht, dass die Ausbreitung des Coronavirus nicht eingedämmt werden kann. Sobald das Gesundheitsamt des Landkreises feststellt, dass an fünf Tagen in Folge die Sieben-Tages-Inzidenz weniger als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner beträgt, ist diese Feststellung öffentlich bekanntzumachen. Dann greifen nach der neuen Corona-Verordnung die ersten Lockerungen.

 

„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich bitte Sie, sich konsequent an die geltenden Regelungen und die Hygienevorschriften zu halten. Vermeiden Sie bitte Kontakte und halten Sie diese Regeln plus regelmäßiges Lüften ein. Die ersten Schritte zurück zur Normalität können wir nur durch gemeinsames aufeinander Acht geben und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen schaffen. Den Handel und das Gewerbe können wir damit unterstützen, indem wir uns alle an die Hygienevorschriften halten und damit Öffnungen wieder ermöglichen“, appelliert Landrat Gerhard Bauer.

 

„Die Kontakte eine so lange Zeit auf ein Minimum zu reduzieren ist nicht einfach, aber derzeit notwendig, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Jeder Einzelne kann mit seinem Verhalten zu einer positiven Entwicklung beitragen“, so Kurt Wackler, Bürgermeister von Satteldorf und Kreisverbandsvorsitzender des Gemeindetags Baden-Württemberg, der für alle Rathauschefs im Landkreis spricht. Baden-Württemberg hat sich dafür entschieden, die Inzidenzen in den Landkreisen zum Maßstab zu nehmen, was Bürgermeister Kurt Wackler, auch Mitglied des Landesvorstands des Gemeindetags, kritisiert. Der Gemeindetag hat im Rahmen der Anhörung auf die dadurch drohende Unübersichtlichkeit des entstehenden Regelungsgeflechts hingewiesen und sich insbesondere beim Einzelhandel für eine landeseinheitliche Öffnung auf Grundlage strenger Hygienekonzepte ausgesprochen.

„Die jetzige Regelung führt zu einem Einkaufstourismus. Die Akzeptanz der Regelungen schwindet und die Menschen stimmen mit den Füßen explizit mit dem Auto ab“, so Wackler. „Große Teile des Handels und viele Kleinbetriebe vor Ort werden weiter erheblich beschwert und in ihrer Existenz gefährdet. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, auf Einkaufstourismus zu verzichten und den Handel und das Gewerbe vor Ort zu unterstützen,“ erklären Landrat Bauer und Bürgermeister Wackler.
 

„Aus Sicht der Kommunen ist diese momentane Situation unbefriedigend, weil diese Regelungen eine hohe Verunsicherung in der Bevölkerung verursachen. Deshalb appellieren der Landkreis Schwäbisch mit seinen Städten und Gemeinden an das Land Baden-Württemberg, die Regelungen in der Corona Verordnung zu vereinfachen“, erklären Landrat Gerhard Bauer und Bürgermeister Kurt Wackler für alle Kommunen im Landkreis.

Reizvolle Umgebung

der Diebach-Stausee