Dienstleistungen: Fichtenberg

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Vor Abschluss der Terminbuchung wird der Buchende auf die Geltung dieser cituro Datenschutzbestimmung hingewiesen und stimmt anschließend mit dem Abschluss der Buchung der Verarbeitung seiner Daten gemäß der vorliegenden Datenschutzbestimmung als betroffene Person zu.

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Um eine Terminbuchung bei einem unserer angemeldeten Anbieter abzuschließen, werden einige Informationen zur Abwicklung des Auftrags benötigt. Dabei wird grundsätzlich zwischen entsprechend gekennzeichneten Pflichtangaben und freiwilligen Angaben unterschieden. Bei den abgefragten Daten handelt es sich in der Regel um persönliche Informationen wie:

  • Anrede
  • Vorname und Nachname
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Die tatsächlich geforderten Informationen können dabei variieren, da sie vom Anbieter selbst festgelegt werden. Die Daten werden im Anschluss durch uns und den jeweiligen Anbieter für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen verwendet.

Dazu zählen:

  • Verwendung Ihres Namens zur eindeutigen Anrede und Identifikation
  • Verwendung Ihrer Kontaktdaten, um Sie gegebenenfalls über wichtige Informationen wie Terminausfall durch Krankheit in Kenntnis zu setzen.
  • Verwendung der Kontaktdaten zum Versenden von Bestätigungsnachrichten oder Terminerinnerungen
  • Verwendung von vergangenen Termininformationen, um Ihnen einen bestmöglichen Service anbieten zu können
  • Automatisches Vorausfüllen des Buchungsformulars bei erneutem Besuch. (Dazu werden die Eingaben nach Abschluss der Buchung im sog. Local Storage des Browsers gespeichert)

Die terminbezogenen Kundendaten werden von uns ausschließlich zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten gegenüber unserer Kunden erhoben, von uns jedoch nicht anderweitig ausgewertet genutzt oder gar an Dritte übermittelt.

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Eignung zur Ausbildung - Feststellung beantragen

Um in einem Unternehmen ausbilden zu dürfen, müssen

  • der Betrieb dafür geeignet sein und
  • Sie als ausbildende Person die für den jeweiligen Ausbildungsberuf erforderliche fachliche und persönliche Eignung haben. Dazu zählen auch Kenntnisse über
    • die einschlägigen Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG),
    • das Berufsausbildungsverhältnis,
    • die Planung von Berufsausbildungen und
    • die Möglichkeiten zur Förderung von Lernprozessen.

Nicht persönlich geeignet sind Personen, die

  • keine Kinder und Jugendlichen beschäftigen dürfen (z.B. weil sie einschlägig vorbestraft sind) oder
  • wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz (BBiG) verstoßen haben.

Ihre Eignung für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen müssen Sie nach den je nach Beruf unterschiedlichen Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung nachweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der freien Berufe.

Die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer wacht darüber, dass die persönliche und fachliche Eignung der ausbildenden Person sowie die Eignung der Ausbildungsstätte gegeben sind.

Verfahrensablauf

Die Anmeldeunterlagen stehen Ihnen auf den Internetseiten der zuständigen Stelle zum Download zur Verfügung.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde.

Innerhalb eines Prüfungsverfahrens können Sie eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholen.

Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Zeugnis über Ihre berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation.

Unterlagen

Keine

Kosten

Für die Prüfung müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Die Höhe erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Zuständigkeit

die für die Ausbildung in Ihrem Unternehmen zuständige Stelle (Kammer oder Regierungspräsidium)

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.06.2018 freigegeben.

Reizvolle Umgebung

der Diebach-Stausee