Dienstleistungen: Fichtenberg

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Um eine Terminbuchung bei einem unserer angemeldeten Anbieter abzuschließen, werden einige Informationen zur Abwicklung des Auftrags benötigt. Dabei wird grundsätzlich zwischen entsprechend gekennzeichneten Pflichtangaben und freiwilligen Angaben unterschieden. Bei den abgefragten Daten handelt es sich in der Regel um persönliche Informationen wie:

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  • Vorname und Nachname
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Die tatsächlich geforderten Informationen können dabei variieren, da sie vom Anbieter selbst festgelegt werden. Die Daten werden im Anschluss durch uns und den jeweiligen Anbieter für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen verwendet.

Dazu zählen:

  • Verwendung Ihres Namens zur eindeutigen Anrede und Identifikation
  • Verwendung Ihrer Kontaktdaten, um Sie gegebenenfalls über wichtige Informationen wie Terminausfall durch Krankheit in Kenntnis zu setzen.
  • Verwendung der Kontaktdaten zum Versenden von Bestätigungsnachrichten oder Terminerinnerungen
  • Verwendung von vergangenen Termininformationen, um Ihnen einen bestmöglichen Service anbieten zu können
  • Automatisches Vorausfüllen des Buchungsformulars bei erneutem Besuch. (Dazu werden die Eingaben nach Abschluss der Buchung im sog. Local Storage des Browsers gespeichert)

Die terminbezogenen Kundendaten werden von uns ausschließlich zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten gegenüber unserer Kunden erhoben, von uns jedoch nicht anderweitig ausgewertet genutzt oder gar an Dritte übermittelt.

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Hauptbereich

Ergänzungsschulen im Bereich der Kultusverwaltung - Staatliche Anerkennung und Abnahme von Prüfungen beantragen

Mit der staatlichen Anerkennung darf die Ergänzungsschule nach den Prüfungsvorschriften Prüfungen abhalten und Zeugnisse mit dem Hinweis auf die staatliche Anerkennung erteilen.

Eine Anerkennung gilt in der Regel unbefristet.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die staatliche Anerkennung der Ergänzungsschule schriftlich. Fügen Sie dem Antrag einen Entwurf der Prüfungsordnung bei. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.

Das Regierungspräsidium prüft die vorgelegte Prüfungsordnung und bittet, falls nötig, um eine Nachbesserung. Bestehen weitere klärungsbedürftige Punkte, wendet sich das Regierungspräsidium an Sie und versucht, gemeinsam mit Ihnen die noch offenen Punkte zu klären.

Danach leitet es den Antrag mit seiner Stellungnahme an das Kultusministerium zur Entscheidung weiter.

Erkennt das Kultusministerium die Schule an, erhalten Sie von dort einen schriftlichen Anerkennungsbescheid.

Im Anerkennungsbescheid wird die Prüfungsordnung nicht erwähnt.

Fristen

Für die staatliche Anerkennung der Prüfungen: rechtzeitig vor Abnahme der Prüfungen

Unterlagen

Entwurf einer Prüfungsordnung

Kosten

  • staatliche Anerkennung: EUR 300,00 bis 1.000
  • Genehmigung der Prüfungsordnung: EUR 150,00 bis 1.000

Sonstiges

Eine Ergänzungsschule darf auch ohne staatliche Anerkennung Prüfungen abnehmen und Zeugnisse ausstellen. Die Zeugnisse dürfen jedoch keinen Zusatz enthalten, der auf eine staatliche Anerkennung hinweist.

Zuständigkeit

Das Kultusministerium Baden-Württemberg

Freigabevermerk

02.11.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

Reizvolle Umgebung

der Diebach-Stausee