Dienstleistungen: Fichtenberg

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Um eine Terminbuchung bei einem unserer angemeldeten Anbieter abzuschließen, werden einige Informationen zur Abwicklung des Auftrags benötigt. Dabei wird grundsätzlich zwischen entsprechend gekennzeichneten Pflichtangaben und freiwilligen Angaben unterschieden. Bei den abgefragten Daten handelt es sich in der Regel um persönliche Informationen wie:

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  • Vorname und Nachname
  • Telefonnummer
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Die tatsächlich geforderten Informationen können dabei variieren, da sie vom Anbieter selbst festgelegt werden. Die Daten werden im Anschluss durch uns und den jeweiligen Anbieter für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen verwendet.

Dazu zählen:

  • Verwendung Ihres Namens zur eindeutigen Anrede und Identifikation
  • Verwendung Ihrer Kontaktdaten, um Sie gegebenenfalls über wichtige Informationen wie Terminausfall durch Krankheit in Kenntnis zu setzen.
  • Verwendung der Kontaktdaten zum Versenden von Bestätigungsnachrichten oder Terminerinnerungen
  • Verwendung von vergangenen Termininformationen, um Ihnen einen bestmöglichen Service anbieten zu können
  • Automatisches Vorausfüllen des Buchungsformulars bei erneutem Besuch. (Dazu werden die Eingaben nach Abschluss der Buchung im sog. Local Storage des Browsers gespeichert)

Die terminbezogenen Kundendaten werden von uns ausschließlich zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten gegenüber unserer Kunden erhoben, von uns jedoch nicht anderweitig ausgewertet genutzt oder gar an Dritte übermittelt.

Essentiell

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Online-Formulare

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Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen

Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte.

Verfahrensablauf

Das Reisegewerbe müssen Sie schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Wenn Sie die Anzeige schriftlich einreichen, müssen Sie sie unterschreiben. Verwenden Sie dafür das Formular "Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)" bzw. das Formular "Gewerbe-Ummeldung (GewA 2)" bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Geschäftsgegenstandes oder das Formular "Gewerbe-Abmeldung (GewA 3)" bei einer Aufgabe Ihrer Reisegewerbetätigkeit. Die Formulare liegen in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise stehen , je nach Angebot Ihrer Gemeinde, im Internet zum Download zur Verfügung.

Wenn Sie die Anzeige elektronisch übermitteln, kann die zuständige Stelle zur Feststellung der Identität bestimmte Verfahren vorsehen. Dazu gehören u. a. der Einsatz

  • des PIN/TAN-Verfahrens,
  • des elektronischen Personalausweises,
  • des elektronischen Aufenthaltstitels,
  • der De-Mail,
  • oder auch der Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.

Wenn Sie die Reisegewerbetätigkeit nicht selbst anzeigen, sondern ein gesetzlicher Vertreter oder ein Bevollmächtigter dies erledigt, benötigt die mit der Anzeige beauftragte Person einen schriftlichen Nachweis ihrer Berechtigung bzw. Vollmacht.

Innerhalb von drei Tagen erhalten Sie die Bescheinigung über den Empfang der Reisegewerbeanzeige zugeschickt. Zeigen Sie die Tätigkeit persönlich bei der zuständigen Stelle an, bekommen Sie die Empfangsbescheinigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

Die zuständige Stelle leitet die Reisegewerbeanzeige an andere Stellen weiter, beispielsweise

  • das Finanzamt,
  • die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer,
  • das Registergericht und
  • die Berufsgenossenschaft.

Fristen

Sie müssen die Anzeige vornehmen , bevor Sie mit der Reisegewerbetätigkeit beginnen. Wenn Sie Ihre Tätigkeit verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

Unterlagen

  • ausgefülltes Formular der Anzeige (s. o.)
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers (s. o.)
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
      • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.

Hinweis: In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Zuständigkeit

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.10.2018 freigegeben.

Reizvolle Umgebung

der Diebach-Stausee