Dienstleistungen: Fichtenberg

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Vor Abschluss der Terminbuchung wird der Buchende auf die Geltung dieser cituro Datenschutzbestimmung hingewiesen und stimmt anschließend mit dem Abschluss der Buchung der Verarbeitung seiner Daten gemäß der vorliegenden Datenschutzbestimmung als betroffene Person zu.

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Um eine Terminbuchung bei einem unserer angemeldeten Anbieter abzuschließen, werden einige Informationen zur Abwicklung des Auftrags benötigt. Dabei wird grundsätzlich zwischen entsprechend gekennzeichneten Pflichtangaben und freiwilligen Angaben unterschieden. Bei den abgefragten Daten handelt es sich in der Regel um persönliche Informationen wie:

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  • Vorname und Nachname
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Die tatsächlich geforderten Informationen können dabei variieren, da sie vom Anbieter selbst festgelegt werden. Die Daten werden im Anschluss durch uns und den jeweiligen Anbieter für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen verwendet.

Dazu zählen:

  • Verwendung Ihres Namens zur eindeutigen Anrede und Identifikation
  • Verwendung Ihrer Kontaktdaten, um Sie gegebenenfalls über wichtige Informationen wie Terminausfall durch Krankheit in Kenntnis zu setzen.
  • Verwendung der Kontaktdaten zum Versenden von Bestätigungsnachrichten oder Terminerinnerungen
  • Verwendung von vergangenen Termininformationen, um Ihnen einen bestmöglichen Service anbieten zu können
  • Automatisches Vorausfüllen des Buchungsformulars bei erneutem Besuch. (Dazu werden die Eingaben nach Abschluss der Buchung im sog. Local Storage des Browsers gespeichert)

Die terminbezogenen Kundendaten werden von uns ausschließlich zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten gegenüber unserer Kunden erhoben, von uns jedoch nicht anderweitig ausgewertet genutzt oder gar an Dritte übermittelt.

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Online-Formulare

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Bildungszeit beantragen

Sie können sich zur Weiterbildung von Ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Freistellung zahlt Ihnen der Arbeitgeber weiterhin Ihren Lohn, Gehalt oder Bezüge. Die bezahlte Zeit können Sie nutzen für:

  • die berufliche Weiterbildung,
  • die politische Weiterbildung und
  • die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Arbeiten Sie regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg haben Anspruch auf fünf Arbeitstage während der gesamten Ausbildungs- bzw. Studienzeit, beschränkt auf die Bereiche politische Weiterbildung und Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit folgenden Informationen:

  • Termin,
  • Inhalt,
  • Anbieter der Bildungsmaßnahme und
  • Angaben zur Anerkennung des Trägers nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.

Tipp: Nutzen Sie dafür das empfohlene Antragsformular. Dieses finden Sie wenn Sie dem Link in den vertiefenden Informationen folgen.

Der Arbeitgeber entscheidet spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags. Tut er dies nicht, gilt die Bildungszeit als bewilligt. Diese Fristen sollen auf beiden Seiten Planungssicherheit sicherstellen.

Ihr Arbeitgeber kann den Antrag auf Bildungszeit nur ablehnen,

  • wenn dem dringende betriebliche Belange entgegenstehen , z.B. wenn bereits Urlaub oder Krankheit anderer Kolleginnen und Kollegen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen,
 
  • wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder
 
  • wenn weniger als zehn Personen am 1. Januar eines Jahres im Betrieb beschäftigt waren.

Fristen

spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme

Unterlagen

  • Flyer zur Bildungsveranstaltung oder
  • Auszug aus dem Programm des Anbieters

Nach der Bildungsmaßnahme müssen Sie Ihrem Arbeitgeber umgehend eine Teilnahmebestätigung vorlegen.

Kosten

Die Kosten der Bildungsmaßnahme und gegebenenfalls die Anreise müssen Sie bezahlen.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Ihr Arbeitgeber

Freigabevermerk

02.08.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Reizvolle Umgebung

der Diebach-Stausee